Den Beitrag entnehmen wir mit freundlicher Gebehmigung dem Bürgerportal Bergisch Gladbach:
Ab dem 16. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch in Rhein-Berg, für die Kontrolle einiger Tausend Fälle ist das Gesundheitsamt zuständig. Der Kreis erläutert jetzt das Verfahren, Landrat Stephan Santelmann warnt zugleich vor dem sehr hohen Personalaufwand. Das führe dazu, dass die Bürger:innen noch längere Wartezeiten hinnehmen müssten.
Nach Schätzungen der Kreisverwaltung wird die Behörde bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht alleine im Rheinisch-Bergischen Kreis eine vierstellige Zahl von Einzelfällen prüfen müssen – was rund zehn qualifizierte Vollzeitstellen erfordert. Das habe Auswirkungen für den laufenden Verwaltungsbetrieb und damit für die Bürger:innen, warnt Landrat Stephan Santelmann.
Die Warnung verbindet er mit einer Kritik an der schwarz-gelben Landesregierung: Die Einschränkungen für die Bürger:innen könnten nur verringert werden, wenn das Land die Kommunen stärker unterstütze. „Wir wünschen uns an dieser Stelle ein bürgerfreundliches Vorgehen des Landes, welches uns erlaubt, unsere Leistungen in der kommenden Zeit mit so geringen Einschränkungen wie möglich anzubieten,“ erklärt Santelmann.
Von der Corona-Impfpflicht sind ab Mittwoch die Beschäftigten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen, in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen, in Rettungs- und Hospizdiensten, Geburtshäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs betroffen.
Hintergrund: Meldung und Kontrolle Die Einrichtungen müssen bis zum 31. März alle Mitarbeiter:innen melden, die über keinen ausreichenden Immunisierungsstatus verfügen. Dafür hat der Kreis ein Online-Meldetool eingerichtet, das am 16.3. frei geschaltet wird. Die Bearbeitung der Meldungen erfolgt aber erst nach Ablauf der Frist. Sollten die Angaben, vor allem mit Blick auf eine Ausnahmegenehmigung, nicht ausreichen, kann das Gesundheitsamt Nachweise nachfordern oder eine ärztliche Untersuchung anordnen. Zudem sind Anhörungen vorgesehen. Erst dann kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Wer das kontrolliert und Bußgelder verhängt, ist offen. Weitere Infos zur Impfpflicht hat der Kreis hier zusammengestellt. Zudem gibt es für die Einrichtungen unter 02202 13 3300 eine Hotline, die zudem per Mail erreichbar ist.
Sie alle müssen ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März einen Nachweis vorlegen – über eine vollständige Schutzimpfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Die Kontrolle und damit auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen liegt bei den Gesundheitsämtern.
Sollte das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot aussprechen müssen wäre das ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Entsprechend sorgfältig und qualifiziert müssten die Einzelfälle geprüft werden, was nur Mitarbeiter:innen mit „umfänglichen juristische und verwaltungsorganisatorischen Kenntnissen“ leisten können, argumentiert der Kreis. Quereinsteiger kämen nicht in Frage, für Einstellungen sei die Zeit zu knapp gewesen, neue Fachkräfte seien ohnehin nicht zu finden.
Belegschaft belastet, lange Wartezeiten
In der Konsequenz müssen die Aufgaben aus dem Personalbestand heraus geleistet werden, sagt Personaldezernent Klaus Eckl. Und der sei ohnehin nach den Pandemiejahren durch Krankenstände, Überstunden, nicht genommenen Urlauben und vielen zusätzlichen Aufgaben schwer belastet.
Die Folge: in „einigen ohnehin intensiv ausgelasteten Fachbereichen“ werde es zu noch längeren Bearbeitungszeiten kommen. Konkrete Bereiche nennt der Kreis nicht, doch zuletzt waren zum Beispiel eklatant lange Wartezeiten bei der Bearbeitung der Anträge auf Elterngeld bekannt geworden. Auch die KfZ-Zulassungsstelle ist (gerade im Frühjahr) überlastet, wie jedoch auch viele andere Abteilungen.
Abhilfe, so Santelmann könne nur das Land leisten. Die Landesregierung NRW habe sich aber – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – noch nicht festgelegt, ob die Kreis und kreisfreien Städte mit Unterstützung rechnen können.