Impfung mit „Johnson & Johnson“ gilt nicht mehr als „vollständig“

Köln | Wer bislang nur eine Corona-Impfung mit dem Wirkstoff von „Johnson & Johnson“ bekommen hat, gilt ganz offiziell nicht mehr als „vollständig“ geimpft, wie die Kölner Internetzeitung report-K. berichtet. Das gehe aus einer Veröffentlichung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) hervor. Die Neuerung gilt demnach seit Samstag.

Wie bei den Impfstoffen von Biontech, Moderna und Astrazeneca sind auch bei dem Wirkstoff des Herstellers Janssen ab sofort zwei Impfdosen erforderlich, um den entsprechenden Status zu erreichen. Die neue Einstufung ist auch deswegen relevant, da sowohl die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) als auch die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) direkt auf die entsprechende Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts verweisen. Die ursprüngliche Zulassung von Johnson&Johnson/Janssen sah eigentlich nur eine Impfung vor, um den „vollen“ Impfschutz zu erreichen.

Deswegen wurde der Wirkstoff zunächst vor allem eingesetzt, um „schwer erreichbare“ Gruppen zu impfen, beispielsweise Obdachlose oder Asylbewerber. Mittlerweile werde Johnson&Johnson/Janssen aber kaum noch verimpft, auch weil die Wirksamkeit schwächer sein soll. Gleichzeitig würden schon lange Rufe laut, den Begriff „vollständig geimpft“ komplett neu zu definieren und nur an Menschen zu vergeben, die auch schon eine dritte Impfung bekommen haben. Der „Booster“ wird ohnehin immer häufiger zur Zugangsvoraussetzung oder ersetzt zumindest einen Test, wo 2G-Plus gilt.

Beitragsbild © Pixabay

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