Rheinisch-Bergischer Kreis | Die Landesregierung setzt die Bund-Länder-Beschlüsse zur Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in NRW um. Die angepasste Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen gilt ab Donnerstag, den 13. Januar 2022.
Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung erfolgt nach Anpassung der RKI-Empfehlungen, mit der bis Anfang nächster Woche zu rechnen ist.
Die Coronaschutzverordnung im Wortlaut.