Führerscheintausch: Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen Führerscheine bis zum 19. Januar umtauschen

Weitere Stichtage für Papier- und Kartenführerscheine

Rheinisch-Bergischer Kreis | Im Rheinisch-Bergischen Kreis müssen bis 2033 insgesamt rund 150.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Papier- oder Kartenführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine tauschen. Der Umtausch der alten Führerscheine ist Pflicht. Damit nicht alle Dokumente gleichzeitig ersetzt werden und die Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, wurden die Fristen für den Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen beziehungsweise nach Ausstellungsdatum festgelegt. Die Staffelung der Umtauschfristen richtet sich danach, ob ein Karten- oder ein grauer beziehungsweise rosa Papierführerschein umgetauscht werden muss. Für den kommenden Stichtag, 19. Januar 2022, sind lediglich die Inhaberinnen und Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 betroffen.

Kartenführerscheine müssen grundsätzlich erst ab 2026 umgetauscht werden. Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Weitere Stichtage für den Umtausch

Für Papierführerscheine gilt:

  • 19. Januar 2023 für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964
  • 19. Januar 2024 für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970
  • 19. Januar 2025 für die Geburtsjahrgänge 1971 und später
  • 19. Januar 2033 für die Geburtsjahrgänge 1953 und früher

Für Kartenführerscheine gilt:

  • 19. Januar 2026 für Kartenführerscheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden
  • 19. Januar 2027 für Kartenführerscheine, die von 2002 bis 2004 ausgestellt wurden
  • 19. Januar 2028 für Kartenführerscheine, die von 2005 bis 2007 ausgestellt wurden
  • 19. Januar 2029 für Kartenführerscheine, die 2008 ausgestellt wurden
  • 19. Januar 2030 für Kartenführerscheine, die 2009 ausgestellt wurden
  • 19. Januar 2031 für Kartenführerscheine, die 2010 ausgestellt wurden
  • 19. Januar 2032 für Kartenführerscheine, die 2011 ausgestellt wurden
  • 19. Januar 2033 für Kartenführerscheine, die 2012 ausgestellt wurden

Da die neuen Führerscheine nach 15 Jahren ablaufen, wird ein vorzeitiger Umtausch deutlich vor Ablauf der jeweiligen Frist nicht empfohlen. Die Fahrerlaubnisbehörde rät allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Führerscheine umtauschen müssen, frühestens im Sommer des Vorjahrs einen Antrag zu stellen.

Weitere Informationen zu Fristen, Anträgen und Kontaktdaten finden Bürgerinnen und Bürger unter https://t1p.de/id7a.

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