Corona-Vereinbarung von Bund und Ländern

Berlin | Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich auf einen Maßnahmenkatalog verständigt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Im Einzelhandel gilt bundesweit 2G, ausgenommen sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs.
  • Auch für Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt 2G, teilweise auch 2G+.
  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
  • Ab einer Inzidenz von 350 werden Clubs und Diskotheken geschlossen.
  • Bei einer Inzidenz über 350 müssen Kontakte von Geimpften und Genesenen reduziert werden: auf 50 in Innenräumen und 200 im Außenbereich.
  • An Silvester gilt ein Feuerwerksverbot.
  • Die allgemeine Impfpflicht kommt und könnte ab Februar greifen.
  • Die Länder könnten strengere Maßnahmen beschließen.

Hier das komplette 20-Punkte-Programm:

NRW-Gesundheitsministerium: Keine zusätzliche Infrastruktur für Impfung der 5- bis 11-Jährigen

Düsseldorf | Die geplante Impfung der Kinder soll auf bestehenden Infrastrukturen wie niedergelassenen Ärzten oder dem Impfangeboten der Kreise erfolgen. Dies erklärt das NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage des Bürgerportals Bergisch Gladbach.

Eine Reaktivierung der Impfzentren ist demzufolge nicht geplant.

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