Berlin | Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich auf einen Maßnahmenkatalog verständigt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Im Einzelhandel gilt bundesweit 2G, ausgenommen sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs.
- Auch für Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt 2G, teilweise auch 2G+.
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen sich mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
- Ab einer Inzidenz von 350 werden Clubs und Diskotheken geschlossen.
- Bei einer Inzidenz über 350 müssen Kontakte von Geimpften und Genesenen reduziert werden: auf 50 in Innenräumen und 200 im Außenbereich.
- An Silvester gilt ein Feuerwerksverbot.
- Die allgemeine Impfpflicht kommt und könnte ab Februar greifen.
- Die Länder könnten strengere Maßnahmen beschließen.
Hier das komplette 20-Punkte-Programm:
NRW-Gesundheitsministerium: Keine zusätzliche Infrastruktur für Impfung der 5- bis 11-Jährigen
Düsseldorf | Die geplante Impfung der Kinder soll auf bestehenden Infrastrukturen wie niedergelassenen Ärzten oder dem Impfangeboten der Kreise erfolgen. Dies erklärt das NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage des Bürgerportals Bergisch Gladbach.
Eine Reaktivierung der Impfzentren ist demzufolge nicht geplant.