Im Wortlaut: Die Coronaschutz­verordnung

Düsseldorf | In einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung setzt die nordrhein-westfälische Landesregierung die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 um.

Die neuen Regelungen gelten ab Freitag, 20. August 2021, bleiben zunächst bis einschließlich 17. September 2021 in Kraft.

Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 kann in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden.

Hier die ab heute gültige Coronaschutzverordnung:

Beitragsfoto © Land.NRW/W. Meyer-Piehl

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