Wie steht es um das Grundrecht auf Asyl in Deutschland?

ONLINE-DISKUSSION der Bundeszentrale für politische Bildung

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in dem das Recht auf Asyl in der Verfassung festgeschrieben ist. Mit dem sogenannten Asylkompromiss wurde das Grundrecht in den 1990er Jahren allerdings stark eingeschränkt. Inzwischen ist die Europäische Union für das Asyl- und Flüchtlingsrecht zuständig – lässt aber viel Spielraum für nationale Regelungen.

Wie steht es derzeit um das Grundrecht auf Asyl in Deutschland? Und welche Rolle spielte das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl während der „Flüchtlingskrise“ 2015?

Darüber diskutieren am Mittwochabend von 18 bis 19:30 Uhr auf einer Online-Veranstaltung der Bundeszentrale für politische Bildung:

  • der Bundesverfassungsrichter Ulrich Maidowski und
  • die Migrationsforscherin Petra Bendel.

Kommentare (2) Schreibe einen Kommentar

    • stefan wiersbin
    • 31.07.21, 23:15 Uhr

    Zumindest für Flüchtlinge, die Aufgrund ihrer sexuellen Identität geflohen sind, sieht es in Deutschland schlecht aus. Sie sehen sich der Tatsache gegenüber, dass die Entscheider des BamF meistens ihnen erst gar nicht glauben und die Lage für den Schutzsuchenden falsch einschätzen.. Dies liegt auch daran, dass die hinzugezogenen Dolmetscher oftmals aus dem gleichen homophoben Herkunftsland stammen. Auch gibt es viel zu wenige Anlaufstellen für Flüchtlinge, die Aufgrund ihrer sexuellen Identität geflohen sind. – Eine solche ist der Verein Be Yourself e.V. Solingen.

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    • Marcus Richter
    • 04.08.21, 11:02 Uhr

    An dieser Veranstaltung sollte ein gewisser Herr Laschet teilnehmen, damit er mal etwas über das Grundrecht auf Asyl lernt. Bisher kennt er ja offensichtlich nur das “Gastrecht”.

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