Corona-Virus: Neue Öffnungsschritte ­(Stufe 2) im Rheinisch-Bergischen Kreis

Rheinisch-Bergischer Kreis | Vorgestern lag die 7-Tages-Inzidenz des Rheinisch-Bergischen Kreises laut dem Robert Koch-Institut (RKI) zum fünften Mal in Folge unter dem Wert von 50. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat die dauerhafte Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 für den Rheinisch-Bergischen Kreis offiziell festgestellt. Die Inzidenzstufen der Kreise und kreisfreien Städte werden auf der Homepage des MAGS tagesgenau bekanntgegeben: https://www.mags.nr/.

Ab heute sind für den Rheinisch-Bergischen Kreis die Öffnungsschritte der Stufe 2 der Corona-Schutzverordnung des Landes gültig. Die Verordnung legt Öffnungsschritte in drei Stufen fest. Dieser Dreistufenplan ist in einer übersichtlichen Tabelle auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen dargestellt. Für den Rheinisch-Bergischen Kreis gilt also ab heute Nacht, Montag, den 31. Mai 2021 um 0.00 Uhr das in folgender Tabelle unter Stufe 2 Aufgeführte:

https://www.mags.nrw/corona-regeln-fuer-nordrhein-westfalen-im-november-2020

Eine Tabelle mit hilfreichen Ergänzungen („Test nötig – ja oder nein?“) zu den aktuell bestehenden Testverpflichtungen in Nordrhein-Westfalen hat der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Homepage unter https://www.rbk-direkt.de/schnelltests.aspx veröffentlicht.

Weitere Öffnungsschritte bei stabiler Inzidenz unter 35

Am Mittwoch sind für den Rheinisch-Bergischen Kreis zudem weitere Öffnungsschritte möglich, wenn die 7-Tages-Inzidenz bis dahin stabil unter 35 bleibt. Dann gilt die Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung und es sind für einige Bereiche weitere Lockerungen möglich. Auch diese Öffnungsschritte (Stufe 1) sind in der Tabelle des Landes NRW übersichtlich aufgeführt.

Beitragsfoto © One Shot (Pexels)

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