Der Verfügungsfond für die Innenstadt geht an den Start

Wermelskirchen | Wie bereits in vielen deutschen Städten gibt es ab sofort auch für die Wermelskirchener Innenstadt einen Verfügungsfond, der über das Städtebauförderprogramm teilfinanziert wird. Das bedeutet: Alle Wermelskirchenerinnen und Wermelskirchener können einen Antrag für die Bezuschussung von Projekten stellen, die einen Beitrag zur Stärkung und Belebung der Innenstadt leisten.

Dazu gehören zum Beispiel Bepflanzungen von öffentlich zugänglichen Räumen, Wirtschafts- und Ausstattungsgegenstände, mobile Bühnen und Außenbeleuchtungen. „Wir freuen uns, dass Bürgerinnen und Bürger einen Teil zur nachhaltigen Entwicklung unserer Stadt beitragen können und hoffen auf viele kreative und wertige Anträge“, sagt Thomas Marner, Technischer Beigeordneter.

Die Antragsstellung erfolgt über die Stadtverwaltung Wermelskirchen. Die förderfähigen Kosten werden mit bis zu 50% aus dem Fond bezuschusst. Die restlichen Gelder müssen durch den Antragsteller oder die Antragstellerin finanziert werden.

Die Entscheidung über eine Bezuschussung wird durch ein Gremium getroffen, welches sich mit den einzelnen Anträgen auseinandersetzt. Die Entscheidungsträger kommen in regelmäßigen Abständen zusammen und die Stadt informiert zeitnah über Bewilligung oder Ablehnung.

Der Verfügungsfond ist eine Maßnahme des 2019 beschlossenen Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Wermelskirchener Innenstadt 2030 und soll der Stärkung der Innenstadt dienen. Dabei ergänzt er das Fassadenprogramm, in dessen Rahmen Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen eine Zuwendung für die Sanierung von außenwirksamen Gebäudeteilen beantragen können.

Weitere Informationen zur Maßnahme und zur Antragsstellung finden Sie auf der Internetseite der Stadt unter https://www.wermelskirchen.de/planen-bauen/integriertes-entwicklungs-und-handlungskonzept/verfuegungsfond/.

Fragen und Anträge können an Frau Lisa Engstfeld gestellt werden.

Beitragsfoto © pixabay.com

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