Vorn Wolfgang Horn
Rheinisch-Bergischer Kreis | Hilger Müller, der sich täglich auf der Facebookseite “Corona – Rheinisch-Bergischer Kreis” mit der Coronadatenlage beschäftigt und regelmäßig aussagekräftige Grafiken und Übersichten erstellt, erläutert heute, warum die tagesaktuellen Daten der Kreisverwaltung eigentlich der “Schnee von gestern” sind.
Nach Aussage vom Kreis wurde die Art der Datenerhebung geändert. Demnach würden nunmehr die Neuinfektionen auf den Tag gebucht, an dem das Labor den positiven Laborwert festgestellt hat.
Ein Beispiel:
Montag: Arztbesuch – PCR-Test
Dienstag (Nachmittag): Labor bestätigt den positiven Test
Mittwoch: Gesundheitsamt erfasst den Fall zeitnah – meldet an das LZG
Donnerstag: LZG erfasst den Fall für “Dienstag”
Diesen Effekt könne man aktuell sehr gut anhand der Zahlen des Landeszentrum Gesundheit (LZG) sehen, da seit den letzten Tagen die Zahlen stets rückwirkend teils erheblich korrigiert wurden. Die gestern vermeldete 7-Tage-Inzidenz für den RBK von 149,7 – sei zwischenzeitlich auf 166,3 nach oben korrigiert worden.
Fazit:
- Die tagesaktuelle Zahl ist höchstens noch als Trendindikator brauchbar
- Blickt man drei Tage zurück, scheinen die Zahlen eine gewisse Verlässlichkeit zu haben
- Dieses Verfahren hat nun den Vorteil, dass die Neuinfektionen korrekt auf der Zeitachse abgebildet werden – der entscheidende Nachteil ist jedoch, dass wenn Laborergebnisse ein paar Tage nicht abgearbeitet werden, diese dann irgendwo in Vergangenheit gebucht werden, wo es niemanden mehr interessiert. Im ungünstigsten Fall liegt die laborbetätigte Neuinfektion acht Tage zurück und hätte gar keinen Einfluss mehr auf die aktuelle Inzidenz.
- Spannend wird es welche Zahlen zukünftig für die Betrachtung herangezogen werden, um Maßnahmen zu lockern oder zu verschärfen. Nach gegenwärtigem Stand wäre dies nur mit den Werten verantwortbar, die mindestens drei Tage zurückliegen. Im Falle des RBK´s würde ich die 7-Tage-Inzidenz vom 18.04 (Sonntag!!) als einigemaßen “safe” betrachten – hier lag die 7-Tage-Inzidenz bei 212,5.
Es bleibt fraglich, ob auf diese Weise erstens wirklich Rechtssicherheit in Bezug auf die Inzidenzwerte hergestellt und zweitens eine valide und transparente Information der Bürgerinnen und Bürger des Kreises gewährleistet werden kann. Zudem frage ich mich, ob diese Verfahrensweise in allen Kreisen angewandt wird.
Beitragsfoto © geralt (pixabay)