Was vor Ostern geöffnet ist, was im April erlaubt ist

Den Beitrag entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Bürgerportal Bergisch Gladbach

Rheinisch-Bergischer Kreis | Keine Osterruhe, keine Notbremse, keine Modellprojekte: Die Corona-Regeln bleiben im Rheinisch-Bergischen Kreis bis auf weiteres unverändert. Die Museen sind (auch an Ostern) geöffnet, Geschäfte dürfen nach Terminvereinbarung betreten werden.

Bevor die sogenannte Notbremse mit der Rückkehr zu Einschränkungen im öffentlichen Leben in Kraft tritt, muss die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegen (was in Rhein-Berg gestern zum ersten Mal wieder der Fall ist), und auch dann greift sie erst am übernächsten Werktag. Im Klartext: vor Ostern keine Notbremse, dazu kann es frühestens am Dienstag nach Ostern kommen.

Geschäfte und Dienstleistungen

Damit können die Geschäfte (und auch Museen und Galerien) die ganze Karwoche hindurch bis Samstag nach dem Modell „Click & Meet“ arbeiten: Nach Terminvereinbarung, mit Rückverfolgbarkeit und Maske darf eine bestimmte Zahl von Kund:innen in die Geschäfte. Der Lebensmittelhandel ist davon sowieso nicht betroffen.

Das gleiche Verfahren gilt für die sogenannten körpernahen Dienstleistungen, von den Friseur:innen über die Fußpflege bis zu den Tattoo-Studios. Auch Sonnenstudios dürfen wieder öffnen. Nur wenn keine Maske getragen werden kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis erforderlich.

Bitter bleibt es für die Gastronomie: sie bleibt geschlossen, auch die Außengastronomie ist verboten. Erlaubt (und gut nachgefragt) ist das Außer-Haus-Geschäft.

Beim Sport gibt es sogar eine winzige Erleichterung: In Schwimmbädern ist wieder Anfängerschwimmausbildung mit Gruppen von höchstens fünf Kindern möglich. 

Auch bei den Kontaktbeschränkungen bleibt es im Prinzip bei der bekannten Regelung: maximal fünf Personen oder aber ein Haushalt plus einer weiteren Person. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt, auch getrennt lebende Paare als ein Haushalt betrachtet.

Aber über die Feiertage, von Gründonnerstag bis Ostermontag, wird diese Regel ein Stück weit gelockert: treffen dürfen sich nun bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten. Statt 4+1 ist damit auch 3+2 möglich, Kinder werden dabei nicht gezählt.

Tests und Masken

Grundsätzlich sind Schnelltests nicht obligatorisch, können im ganzen Kreis aber an inzwischen mehr als 50 Schnellteststellen kostenlos gemacht werden.

Die Maskenpflicht gilt unverändert, OP- oder FFP2-Masken müssen in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden; außerdem im Umkreis von zehn Metern von geöffneten Geschäften. Eine grundsätzliche Maskenpflicht in den Bergisch Gladbacher Einkaufsstraßen wurde bereits im Februar aufgehoben.

Beitragsfoto: Einkaufen in Bensberg © Thomas Merkenich

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