Für den Erhalt der Artenvielfalt im Gleisdreieck

Frau Lipka vom Rheinisch-Bergischen Naturschutz RBN, Moritz Schulze vom NABU und Hubert Benzheim vom BUND wenden sich in einer Pressemitteilung gegen die Nutzung des sogenannten “Gleisdreiecks” zwischen Remscheid, Hückeswagen und Wermelskirchen als Gewerbegebiet und auch gegen die von Remscheid vorgelegte Begutachtung:

Die Absage der Vorstellung des Artenschutzgutachtens aus dem Bereich des geplanten Interkommunalen Gewerbegebietes war notwendig geworden, aus der Verantwortung dazu beizutragen, die Coronapandemie einzudämmen. Die Vorstellung des Gutachters im NB, die Möglichkeit nachzufragen, weitere Beobachtungen einzubringen, konnten aufgeschoben werden. Das Verfahren ist noch nicht eröffnet, alle weitere Gutachten noch nicht beauftragt , das Artenschutzgutachten ergänzt oder angepasst oder angepasst werden.

Erst nach der Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) kann das “Interkommunale Gewerbegebiet ” in die kreisübergreifende Planung gehen. Die Verkehrsführung durch Bergisch Born , B51? ,B51n? , ist ungeklärt, eine Zusage der Politik an die Bergisch Borner Bürger. Lediglich die Ankaufsverhandlungen werden weiter geführt.

An einem Gesprächstermin, den Herr Oberbürger Mast-Weisz mir am vergangenen Freitag freundlicherweise eingeräumt hatte, machte der Vorsitzende des NB Frieder Kottsieper deutlich, dass auch er Planungen in freie Flächen entgegen wirken wird. Herr Mast-Weisz berichtete, dass die OBs von Hückeswagen und Wermelskirchen keinen Widerstand der Bürger verspürten. Bürger des Rheinisch Bergischen und des Oberbergischen Kreises, zeigten jedoch durch ihre Teilnahme an den Spaziergängen im vergangen Jahr ihre Sorge um den Verlust der Flächen und somit die Ablehnung des Projektes.

Das Bergische Land ist reich an der weltweit rarer werdenden Resource Wasser. Quellen, Siefen, Bäche füllen Talsperren. Alle Remscheider “Planungsgebiete” liegen an Wasserscheiden, die Flächen gelten als wasserbildende Schichten. Somit hat Remscheid eine große Verantwortung um deren Erhalt.

Der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich für das vorhandene Industriegebiet, umgangsprachlich Gleisdreieck, war nicht zielführend. Die früher dort brütenden Kiebitze konnten nicht wieder angesiedelt werden. Das Mini- Naturschutzgebiet am Bornbach verdient seinen Namen nicht. Der Bornbach erfuhr umfangreiche bauliche Maßnahmen um seine Wasserschüttung zu erhalten, die nun auch geprüft werden. Andere Parameter, wie feinstoffliche Elemente und Temperaturerhöhung durch den Wassereintrag der Dachflächen und Parkplätze werden nicht durchgeführt. Das verhindert den Erhalt natürlicher Kreisläufe zum Schaden unseres Trinkwassers. Dennoch betreibt der Gesetzgeber eine Aufweichung der Wasserrahmenrichtlinie, eigentlich noch erweitert werden müsste.

Das Land NRW hat das Ziel der Null Hektar Landverbrauch bis 2030 aufgegeben. Remscheid hat keine bebaubaren Flächen mehr im Außenbereich. Politik und Verwaltung müssen Ideen aufgreifen und entwickeln, das innerstädtische Potential zu nutzen.

Natur- und Lebensraum darf nicht weiter versiegelt werden. Machen Sie den Ortspolitikern deutlich, dass auch Sie ein Umdenken wünschen!

Das Beitragsfoto hat Sabine Krämer-Kox vom ADFC RheinBerg-Oberberg e. V. bei einem der ökologischen Spaziergänge zur Artenvielfalt im Gleisdreieck erstellt © Sabine Krämer-Kox

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