Den Beitrag entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:
In einer am Donnerstag, 12. November verfassten Resolution fordert die Regionalkommission beim Regionalforstamt Bergisches Land, den Verbiss durch Schalenwild endlich auf ein waldverträgliches Maß zu reduzieren. Denn sonst könne der Wiederaufbau klimastabiler, gemischter und zukunftsfähiger Wälder ohne teure technische Schutzmaßnahmen nicht gelingen. Unterzeichnet ist die Resolution vom Vorsitzende der Regionalkommission, Hans-Friedrich Hardt, und dem stellvertretende Vorsitzende Markus Wolff (TBR Remscheid). Gemäß der Verordnung über die Beratung der Landesforstverwaltung NRW berät die Regionalkommission die jeweiligen Regionalforstämter und ist vor allen wichtigen Entscheidungen anzuhören bzw. zu beteiligen. Die Regionalkommission besteht aus den von den jeweiligen Verbänden entsandten und bestellten Vertreterinnen des Privat-, Kommunal- und Staatswaldes, aus Vertreter*innen der Bediensteten, des Naturschutzes., der Biologischen Station sowie der Holzwirtschaft. Der Waterbölles dokumentiert die Resolution nachfolgend:
„Das Bergische Land ist in besonderem Maße seit 2018 von den dramatischen Waldschäden durch die dreijährige Trockenheit und die dadurch ausgelöste Explosion der Borkenkäferpopulation in betroffen. Alleine im Bereich des Regionalforstamtes Bergisches Land mit seinen insgesamt 76.000 ha Wald und gut 30.000 Waldbesitzenden beläuft sich aktuell die Wiederbewaldungsfläche bislang auf mehr als 7.500 Hektar (1 ha = 10.000 Quadratmeter). Betroffen davon sind nicht nur Fichtenwälder, sondern zunehmend auch Laubholzbestände von Buche und Eiche. Der Wiederaufbau klimastabiler, gemischter und zukunftsfähiger Wälder kann ohne teure technische Schutzmaßnahmen nur gelingen, wenn der Verbiss durch Schalenwild endlich auf ein waldverträgliches Maß reduziert wird. Gleichzeitig wird die veränderte Waldstruktur die Lebensraumkapazität vor allem für das Rehwild absehbar erhöhen und somit dessen Bejagung erheblich erschweren.
Da das Jagdrecht im Bergischen Land aufgrund der meist kleinteiligen Waldbesitzstruktur überwiegend über die örtlichen Jagdgenossenschaften organisiert wird, sind auch die Waldbesitzenden zukünftig mehr gefordert, ihren Einfluss in den jeweiligen Jagdgenossenschaftsversammlungen geltend zu machen und dort den Waldbelangen endlich eine hörbare Stimme zu geben. Die Möglichkeiten zur dortigen Mitgestaltung im Sinne einer zukunftsfähigen Waldentwicklung sind – gemeinsam artikuliert – auch für einzelne Waldbesitzende vielgestaltig.
Gemeinsam für den Wald können Waldbesitzende auf Entscheidungen der Jagdgenossenschaft und die vor Ort in ihrem Wald tatsächlich praktizierte Jagdausübung stärker Einfluss ausüben – sie müssen es nur wollen und auch tun !
Die privaten und kommunalen Waldbesitzenden im Bergischen Land bekennen sich zu einem dringend notwendigen ökologischen Waldumbau. Hierfür müssen erhebliche Hürden überwunden, bestehende Hemmnisse beseitigt und zukunftsfähige Konzepte -insbesondere beim Thema Jagd – endlich auf den Weg gebracht werden. Wir fordern daher die für den Wald zuständigen Stellen und Organisationen auf, insbesondere das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) des Landes NRW und seinen Obersten Forstausschuss, den Landesbetrieb Wald und Holz NRW und seine Landesbetriebskommission, den Landesjagdbeirat NRW, die örtlichen Unteren Jagdbehörden, den Waldbauernverband NRW e.V. sowie den Waldbesitzerverband der Gemeinden, Gemeindeverbände und öffentlich-rechtlichen Körperschaften in NRW e.V., sich mit ihren Möglichkeiten dafür einzusetzen,
- dass die angedachten Änderungen des aktuell in der parlamentarischen Abstimmung befindlichen Bundesjagdgesetzes (BJG) auf Basis des „DFWR-Positionspapiers für eine zeitgemäße Jagd – Schalenwild und Wald in Einklang bringen” vom 15.1.2020 und die zugehörigen Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik beim BMEL zügig umgesetzt werden
- dass der § 33 des Landesjagdgesetzes NRW dahingehend geändert wird, dass die Liste der sog. „geeigneten Baumarten” gemäß den Empfehlungen des Waldbaukonzeptes NRW von 2018 angepasst wird
- dass die §§ 34–41 des Landesjagdgesetzes zur Geltendmachung von Wildschäden dahingehend geändert werden, dass für NRW ein einheitliches und praktikables Verfahren zur Wildschadenschätzung im Wald vorgegeben wird, welches eine dem tatsächlichen Gesamtschaden in unseren Wäldern gerecht werdende monetäre Bewertung ermöglicht. Ferner sollten die Anmeldungsfristen für forstliche Wildschäden verlängert werden. Derzeit können Wald-Wildschäden formal nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als sechs Monate sind.
- dass der § 25 Landesjagdgesetz dahingehend umgekehrt wird, dass ein allgemeines Fütterungsverbot ausgesprochen wird, von dem Ausnahmen durch die Fütterungsverordnung ermöglicht werden.
- dass Jagdgenossenschaften von den Unteren Jagdbehörden dazu verpflichtet werden können in Abstimmung mit dem LB WuH Weisergatter einzurichten.
- dass die Betriebsanweisung des LB WuH für die Erstellung von Verbissgutachten dahingehend konkretisiert wird, dass auch der Verbiss an der Begleitvegetation und an Forstpflanzen unter 20 cm Höhe in die Bewertung und die Empfehlungen einfließen. Derzeit werden Entmischungseffekte bei der Verbissaufnahme nicht erfasst. Es ist daher notwendig das Verfahren für die Aufnahme von Entmischungseffekten zu modifizieren. Das Verbissgutachten muss in genossenschaftlichen Waldrevieren maßgeblich im Abschusskorridor berücksichtigt werden, der zukünftig im Jagdpachtvertrag verbindlich vereinbart und umgesetzt werden soll.
- dass sich alle Regionalkommissionen der Regionalforstämter in NRW dieser Resolution anschließen und jeweils gleichgerichtete Forderungen verabschieden.
- dass die längst überfällige Honorierung der vielfältigen Ökosystemleistungen unserer Wälder durch ein dauerhaftes und an ökologische Kriterien orientiertes und gestaffeltes Förderinstrument auf den Weg gebracht wird. Eine einmalig gezahlte Nachhaltigkeitsprämie, wie derzeit auf Bundesebene angedacht, wird diesem Anspruch jedenfalls nicht gerecht.
Beitragsfoto: Die Pionierbaumart Birke für im Wald der Zukunft deutlich an Bedeutung gewinnen (Quelle: Dr. Bertram Leder, Wald und Holz NRW)