„Zu gut für die Tonne!“

Dr. Hermann-Josef Tebroke ruft zur Teilnahme am Wettbewerb „Zu gut für die Tonne!-Bundespreis 2021“ auf

Rheinisch-Bergischer Kreis | Weltweit landen rund 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel pro Jahr im Müll. Das ist viel zu viel, zumal ein großer Teil der Lebensmittelverschwendung mit einfachen Lösungen vermieden werden könnte. Deshalb startet zeitgleich mit dem Tag, den die Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag der Aufmerksamkeit gegenüber Lebensmittelverschwendung und -verluste“ ausgerufen haben, der Bundespreis „Zu gut für die Tonne!“, verliehen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Falsch verstandene Mindeshaltbarkeitsdaten, Fehlplanung beim Einkaufen und die Vorstellung von perfekt aussehendem Gemüse führen häufig dazu, dass Lebensmittel aussortiert und weggeworfen werden. Die dadurch global verursachten Treibhausgasemissionen pro Jahr werden auf 4,4 Gigatonnen beziffert.

„Es ist wichtig, dass wir Lebensmittel mehr Wertschätzung entgegenbringen. Nur so können wir verhindern, dass unnötig Lebensmittel weggeworfen werden“, betont Dr. Hermann-Josef Tebroke. Der Wettbewerb „Zu gut für die Tonne!“ ruft daher dazu auf, innovative Projekte zu entwickeln, um Lebensmittelverschwendung zu minimieren. „Bewerben können sich Alle – egal ob Unternehmen, Start-ups, Gastronomie, landwirtschaftliche Betriebe, Privatpersonen oder Initiativen“, so Dr. Hermann-Josef Tebroke. Auch Konzepte oder Initiativen, die schon seit mehreren Jahren umgesetzt werden, sind teilnahmeberechtigt.

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden ein Jahr lang von Paten begleitet und beraten. Für Konzepte oder Projekte, die sich in der Start- oder Entwicklungsphase befinden, winken Förderpreise in Höhe von insgesamt 15.000 Euro. Bewerbungen sind bis zum 13. November 2020 unter www.zugutfuerdietonne.de/derbundespreis/2021/ möglich.

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

    • Sabine Krämer-Kox
    • 09.10.20, 22:34 Uhr

    Bleibt „containern“ strafbar? Führt die Person, die im Container des Supermarkts nach Nahrung sucht, ein Messer mit sich, kann das ggf. sogar als „bewaffneter Raub“ ausgelegt werden. Dabei „verbessern“ Menschen, die sich auf diese Weise ernähren, quasi die Ökobilanz der übersättigten Überflussgesellschaft. Gebührt ihnen nicht eher der o. g. Preis statt einer Strafe?

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