VON WOLFGANG HORN
Wermelskirchen/Burscheid | Die Rheinische Post/Bergische Morgenpost hält für die Leser in Wermelskirchen heute eine Überraschung bereit: Burscheid sei offen gegenüber Radfahrern, heißt es in dem Blatt, und deshalb sei die neu gestaltete Obere Hauptstraße von der Einmündung Höhestraße bis zur Kreuzung Montanusstraße als Einbahnstraße ausgewiesen und „auch für den entgegenkommenden Fahrradverkehr freigegeben“.
Was hier in Wermelskirchen also auf keinen Fall geht, gehen durfte und wie des Teufels zu bekämpfen war von der sogenannten „bürgerlichen“ Mehrheit mit der CDU als verkehrspolitische Speerspitze ins Gestern, nämlich der gegenläufige Radverkehr auf der Telegrafenstraße, das funktioniert in der weniger als zehn Kilometer entfernten unmittelbaren Nachbarstadt offenbar klaglos und klagenlos.
Hier in Wermelskirchen muß man aber auf den Ausgang des Klageverfahrens warten. Im Januar 2019 hatte die Ratsmehrheit mit einer Klage-Erwiderung versucht, den gegenläufigen Radverkehr zu verhindern. Seither liegt das Verfahren beim Verwaltungsgericht in Köln und niemand kann sagen, wann es mit welchem Ergebnis enden wird.
Moderne Schildbürgerei. In Zeiten, in denen es um anderes geht als die unbedingte Bewahrung der automobilen Vormacht in der Stadt. Da nützt auch das eine oder andere Plänchen zur Verbesserung der Wermelskirchener Verkehrsanbindung an die Rheinschiene nichts. Entscheidend ist auf dem Platz, hieß es früher zu Zeiten des großen Philosophen Timo Konietzka. Entscheidend ist hier und heute die Telegrafenstraße in Wermelskirchen.
Beitragsfoto © Stadt Burscheid
Mehrmals im Jahr wird es in der Telegrafenstraße spannend.
Wenn durch illegal parkende Autos vor Daum & Bauer und gegenüberliegender Haltestelle, wo gerade 2 Busse den Fahrgästen den Zusteig ermöglicht sich ein Rückstau bis in den Kreisverkehr Remscheider Straße bildet, und damit die Rettungsgasse für Feuerwehr & Notarzt zu gestaut wird. Da wünscht man sich bitte kein Notfall!
Leidtragende Opfer dieser desolaten innerstädtischen Verkehrspolitik können dann gerne beim Rat der Stadt Wermelskirchen eingereicht werden …
Bleibt wirklich nur zu hoffen, daß das Verwaltungsgericht Köln dieses Gefahrenpotential erkennt und dem ein Riegel vorschiebt.
Re: Fahrrad gegen die Einbahnstraße. Wie soll das denn bei der Darstellung mit 1,5m Abstand gehen? Müssen die KFZ dann stehen bleiben, wenn ein Fahrradfahrer entgegenkommt?