Beiträge zur Kindertagesbetreuung für Mai 2020

Wermelskirchen | Am 27.04.2020 haben sich die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen einer Telefonkonferenz mit Minister Stamp darauf verständigt, dass für die Dauer des Betretungsverbotes im Mai 2020 keine Beiträge zur Kindertagesbetreuung erhoben werden sollen, auch nicht für die Plätze in der Notbetreuung.

Die ausfallenden Elternbeiträge teilen sich das Land und die Kommunen je zur Hälfte.

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