Keine Feuer zu Ostern

Wermelskirchen | Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine Osterfeuer abgebrannt werden dürfen. Osterfeuer sind Versammlungen bzw. Veranstaltungen im Sinne des § 11 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die generell verboten sind. Dies gilt unabhängig davon, ob sie auf einem öffentlichen Platz oder auf einem Privatgelände stattfinden. Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit Bußgeld in Höhe von 400 € pro Teilnehmer geahndet.

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