141 bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis

Rheinisch-Bergischer Kreis | Sieben weitere bestätigte Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis sind heute im Laufe des Tages bekannt geworden. Die neuen Zahlen verteilen sich wie folgt auf die Kommunen: Bergisch Gladbach (3), Burscheid (1), Leichlingen (2) und Overath (1). Alle bekannten Kontaktpersonen werden kontaktiert und entsprechend unter häusliche Quarantäne gesetzt. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Aufgrund eines Eingabefehlers bei der Datenerfassung ist in Kürten bisher ein Fall zu viel gezählt worden. Dies wurde nun korrigiert. Insgesamt gibt es nun 141 bestätigte Corona-Fälle im Kreisgebiet.

Die Gesamtzahl der Corona-Fälle im Rheinisch-Bergischen Kreis verteilt sich wie folgt auf die Kommunen: 

  • Bergisch Gladbach (54),
  • Burscheid (5),
  • Kürten (5),
  • Leichlingen (15),
  • Odenthal (3),
  • Overath (19),
  • Rösrath (18) und
  • Wermelskirchen (22).

Inzwischen gelten 24 Personen, die an Corona erkrankt waren, als genesen. Seit heute kann auch die Zahl der genesenen Fälle je Kommune mitgeteilt werden: 

  • Bergisch Gladbach (8),
  • Kürten (1),
  • Leichlingen (1),
  • Overath (6),
  • Rösrath (4) und
  • Wermelskirchen (4).

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist für medizinisch-gesundheitliche Fragen rund um das Corona-Virus unter der Woche von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar. 

Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz beachten

Generell gilt, um sich vor einer Ansteckung zu schützen, die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Dazu zählen beispielsweise das häufige und ausgiebige Waschen der Hände. Hygienisches Niesen und Husten ist wichtig, beispielsweise in ein Einweg-Taschentuch und wenn ein solches nicht greifbar ist, in die Armbeuge und danach sich gründlich die Hände zu waschen. Ansammlungen von Menschenmassen sollten gemieden werden.

Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus https://www.rbk-direkt.de/corona-virus ) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis http://www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis ).

Wer ist Kontaktperson?

Bei Kontaktpersonen wird zwischen drei verschiedenen Graden unterschieden. Eine Kontaktperson ersten Grades stand in direktem physischen Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person. Da der Übertragungsweg des Corona-Virus über Tröpfcheninfektion erfolgt, ist der unmittelbare Kontakt entscheidend. Dazu gehört zum Beispiel ein mindestens 15-minütiger Gesichts-Kontakt, beispielsweise im Rahmen eines Gesprächs. Ein Infektionsrisiko ist hier gegeben. Quarantäne wird angeordnet.

Die Kontaktperson zweiten Grades stand hingegen in weniger engem Kontakt mit der infizierten Person. Beispielsweise hat sie sich mit der infizierten Person zwar in einem räumlichen Umfeld aufgehalten jedoch hat der Kontakt nicht direkt und über einen Zeitraum hinweg bestanden. Das Infektionsrisiko ist in diesem Fall gering. Quarantäne wird nicht angeordnet. Das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises betrachtet immer den Einzelfall. Dann wird über weitere konkrete Maßnahmen entschieden.

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