Absage bei über 1.000 Teilnehmenden

Land regelt Umgang mit Veranstaltungen

Rheinisch-Bergischer Kreis | Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes hat gestern in einem Erlass klar geregelt, dass Veranstaltungen mit einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen abzusagen sind. Zuständig für die Absage der Veranstaltungen sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden.

Für alle anderen Veranstaltungen mit einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von weniger als 1.000 Personen, bleibt es wie bisher bei der Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilung und Risikoabwägung durch den Veranstalter. Die zuständige Stadt bzw. Gemeinde kann auch bei diesen Veranstaltungen Anordnungen treffen z. B. Absage oder Anordnung an den Veranstalter die Veranstaltung abzusagen, Gebot der Verlegung oder Durchführung ohne Zuschauer.

Für die individuelle Gefährdungsbeurteilung von Veranstaltungen unter 1.000 zu erwartenden Teilnehmenden hat das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises Handlungsempfehlungen herausgegeben. Es wird allen Veranstaltern geraten, eine gewissenhafte Risikoabwägung vorzunehmen und sich hierbei einer speziell für die konkrete Gefährdungsbeurteilung entwickelten Checkliste zu bedienen. Die Checkliste wurde von der Stadt Köln entwickelt und dem Rheinisch-Bergischen Kreis dankenswerterweise zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Sie bietet eine sehr gute Grundlage, um potenzielle Gesundheitsgefahren für die Teilnehmenden einzuschätzen. Als Bewertungskriterien für die Durchführung dienen beispielsweise die erwartete Besucherzahl, die Räumlichkeiten, die Frage, ob Personen aus Risikogebieten teilnehmen und es enge Kontaktsituationen gibt. Ebenfalls spielt es eine Rolle, ob ältere Menschen und chronisch Erkrankte zum Besucherkreis zählen. Anhand eines Punktesystems kann dann die individuelle Risikoabwägung erfolgen – diese wird in gering, mittel und hoch kategorisiert.

Veranstaltern und Ordnungsbehörden im Rheinisch-Bergischen Kreis wird dringend empfohlen, nach dieser Checkliste vorzugehen und sich dieses Hilfsmittels zu bedienen.

Hier geht es zur Checkliste.

Sollte nach genauer Prüfung der Veranstaltung mittels der genannten Checkliste die Entscheidung getroffen werden, die Veranstaltung dennoch durchzuführen, wird dringend empfohlen, die Hygienemaßnahmen einzuhalten. Hier nennt das Robert-Koch-Institut (RKI) einige Maßnahmen, um ein potenzielles Ansteckungsrisiko zu reduzieren. Findet die Veranstaltung in geschlossenen Räumen statt, ist für eine angemessene Belüftung zu sorgen. Die Teilnehmerzahl sollte begrenzt oder reduziert werden und Personen mit Erkältungssymptomen nicht zugelassen werden. Enger Kontakt zwischen den Gästen ist ebenfalls zu vermeiden. Auf Begrüßungsrituale wie Hände schütteln sollte verzichtet werden. Generell sollten die Teilnehmenden über die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Hände-, Husten- und Schnupfenhygiene aktiv informiert werden.

Hier geht es zu den Hygieneempfehlungen des RKI.

Bei weitergehenden Fragen sollten sich die Veranstalter an ihre örtliche Ordnungsbehörde wenden.

Bürgertelefon geschaltet

Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist von Montag bis Freitag im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr unter 02202 131313 erreichbar und steht für Rückfragen zur Verfügung.

Weitere Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite (https://www.rbk-direkt.de/corona-virus) vor. Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine facebook-Seite (www.facebook.com/Rheinisch.Bergischer.Kreis).

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