Bergisch Gladbach soll „Platz der Kinderrechte“ benennen

Der Platz vor der „Roten Schule” in Heidkamp ist bislang ohne Namen

Den Beitrag über die Forderung des Kinderschutzbundes, einen Ort in der Stadt als Kinderrechteplatz zu benennen, entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Bürgerportal Bergisch Gladbach, in-gl.de, als Anregung auch für Wermelskirchen:

Rheinisch-Bergischer Kreis | Der Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis regt an, in Bergisch Gladbach einen „Platz der Kinderechte“ zu benennen. Ein Antrag an den Stadtrat ist bereits raus, darin finden sich auch konkrete Vorschläge für mögliche Plätze und deren Gestaltung.

Seit mehr als 36 Jahren – ganz genau seit dem 5. April 1992 – gilt in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. Bis heute sind die Kinderrechte jedoch nicht Teil des Grundgesetzes; ihre Aufnahme ist im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgehalten.

Um Aufmerksamkeit für dieses Thema zu schaffen, schlägt der Kinderschutzbund Rheinisch-Bergischer Kreis vor, in Bergisch Gladbach einen „Platz der Kinderrechte“ zu benennen. Einen entsprechenden Antrag an den Stadtrat hat der Vorstand bereits gestellt.

Darin schreibt der Kinderschutzbund: „Geeignet wäre aus unserer Sicht ein bisher namenloser Platz, z.B. der Vorplatz einer Schule, oder der Platz vor der ‘Roten Schule’ in Heidkamp oder angrenzend, der sogenannte ‘Dorfplatz’.“ Auf dem Platz könne man einen Leuchtturm der Kinderrechte aufstellen, eine Informationstafel sowie gegebenenfalls bespielbare Skulpturen. Für die Ausstattung bittet der Kinderschutzbund auch um Unterstützung bei der Sponsorensuche.

„Wir hoffen natürlich, dass nicht nur in Bergisch Gladbach, sondern auch in den anderen Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises ein Platz mit diesem Namen versehen wird“, so der Vorsitzende Michael Zalfen. Bislang gibt es Plätze der Kinderrechte in Mainz, Wien, Elmshorn, Bremen und Köln.

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