Ein Beitrag zur Versachlichung
VON CHRISTIAN KLICKI
Auf der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt kam es zu einem kurzen Wortgefecht zwischen den Stadträten Andreas Müßener und Christian Klicki. Es ging um die Petitionen, mit denen Andreas Müßener, auf dem Ticket der AfD in den Stadtrat gewählt, nunmehr aber Chef der vollmundig „Zukunft Wermelskirchen“ genannten Gruppierung, die Stadt überschwemmt, um Aufmerksamkeit zu erregen, die er im Stadtrat selbst nicht zu schaffen in der Lage ist, weil er so gut wie nie auch nur zu einem einzigen Tagesordnungspunkt zu vernehmen wäre. Christian Klicki, Fraktionschef der CDU und promovierter Jurist, warf Müßener vor, das Petitionsrecht zu mißbrauchen.
Es ist immer wieder spannend zu sehen, welche Verteiler benutzt werden, um politisch falsche Informationen zu verbreiten. Da ich direkt angesprochen wurde, wende ich mich zur Versachlichung der Debatte mit folgendem Schreiben:
Sachverhalt
Im Juni 2019 startete der Verein Zukunft Wermelskirchen e.V. mit seinem Vorsitzenden und vertretungsberechtigten Vertreter Andreas Müßener, der seit Juni 2014 Mitglied des Rates der Stadt Wermelskirchen ist, eine Petition zur Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung in Wermelskirchen. Mitte September bekamen alle Ratsmitglieder per E-Mail eine Nachricht, die uns aufforderte Stellung zur Petition zu nehmen. Der Eingangsteil dieser E-Mail hatte folgenden Inhalt:
„im Namen von Zukunft Wermelskirchen e.V. bitten wir Sie als gewählten Vertreter im Parlament Rat der Stadt Wermelskirchen um eine persönliche Stellungnahme zur Petition Friedliche Innenstadt Wermelskirchen, welche von 702 Menschen unterstützt wird.“
In der CDU-Fraktion haben wir beraten, wie wir mit dieser Aufforderung, die Herr Müßener veranlasste, umgehen und in welcher Art und Weise wir antworten. Wir haben uns als CDU-Fraktion entschlossen, dass wir nicht per E-Mail diese Aufforderung erwidern und nicht ein Teil von 54 verschiedenen Stellungnahmen sein möchten, obwohl das Thema Sicherheit und Ordnung in Wermelskirchen effektiver, transparenter und öffentlich beraten werden könnte. Aus diesem Grund meldete ich mich unter Punkt Verschiedenes der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und gab sinngemäß folgende Stellungnahme ab.
Stellungnahme
Art. 17 GG beinhaltet das Petitionsrecht und hat folgenden Wortlaut:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
In diesem Fall ist Andreas Müßener aber nicht Jedermann im Sinne des Art. 17 GG. Er ist kein Petent im Sinne der Vorschrift. Als Mitglied des Rates ist Andreas Müßener ein öffentlich-rechtliches Organteil („Ratsmitglied“) im Selbstverwaltungsorgan Stadt Wermelskirchen. Er ist ein Teil der Verwaltung. Der Sinn und Zweck des Petitionsrechts ist es, dass Bürgerinnern und Bürger als Petenten sich an die Volksvertretung wenden können, damit ihr Anliegen bearbeitet werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger haben gerade kein Antragsrecht für die Fachausschüsse des Selbstverwaltungsorgans.
Andreas Müßener möchte sein Antragsrecht als Ratsmitglied bewusst nicht nutzen, sondern arbeitet in all seinen politischen Ideen mit Petitionen. Wenn jedes Ratsmitglied nur in Form von Petitionen arbeiten würde, würden wir den Stadtrat ad absurdum führen. Als gewählte Mitglieder des Rates ist es unsere Pflicht, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in Form von Anträgen und Anfragen in die Fachausschüsse zu bringen und öffentlich sowie fachlich zu diskutieren. Durch den Umstand, dass Andreas Müßener diese Debatte bewusst scheut und seinen Anhängern leider falsche Hoffnungen suggeriert, lehnen wir die schriftliche Antwort auf der Plattform „openpetition“ ab. Wir würden es begrüßen, wenn Andreas Müßener seine Petition in Form eines Antrages an den zuständigen Ausschuss stellt und darüber öffentlich mit uns debattiert. Andreas Müßener hätte sein Anliegen längst im Juni 2019 beantragen können, sodass spätestens im Juli 2019 entsprechende Beschlüsse gefasst worden wären und bereits jetzt möglicherweise umgesetzt worden wären. Diese Vorgehensweise wäre der schnellste, effektivste und bürgerfreundlichste Weg sein Ziel umzusetzen.
Ferner verletzt Andreas Müßener als Ratsmitglied durch sein Handeln den Grundsatz der Organtreue. Dieser Grundsatz verpflichtet Organteile bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb eines Organs zunächst zu versuchen, diesen Streit in den geschaffenen Verfahrensmöglichkeiten der Kommunalvertretung zu lösen, bevor andere Wege (Petitionen, Kommunalaufsicht, gerichtliche Verfahren) gewählt werden.
Darüber hinaus habe ich hingewiesen, dass die Gründung der Fraktion „Für“ mit dem Umstand begründet wurde, dass die inhaltliche Arbeit in einer Fraktion besser möglich sei, anstatt als Einzelratsmitglied alleine zu arbeiten. Doch Andreas Müßener äußerte, dass seine politische Arbeit mit seiner Fraktionsarbeit keine politische Schnittmenge habe und er seine politischen Themen aus der Fraktionsarbeit bewusst heraushalte. Dadurch besteht ein Verstoß gegen § 56 Abs. 1 GO NRW.
§ 56 Abs. 1 GO NRW definiert die Fraktionen in seinem Satz 1 wie folgt: „Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Ratsmitgliedern oder von Mitgliedern einer Bezirksvertretung, die sich auf der Grundlage grundsätzlicher politischer Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben.“
Die Bildung einer Fraktion verursacht Kosten. Beispielsweise bekommen Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende aus öffentlichen Geldern eine höhere dreistellige Aufwandsentschädigung im Monat. Sofern eine Fraktion gebildet wurde, ohne dass eine politische Übereinstimmung über das Wirken der Gruppierung besteht, ist die Bildung rechtswidrig und es steht der Vorwurf der Steuerverschwendung im Raum. Wir werden den Bürgermeister bitten, diesen Vorgang zu prüfen.
Ergebnis
Andreas Müßener zweckentfremdet das Petitionsrecht, um politische Stimmungsmache zu betreiben, obwohl er sein Anlieger schneller, effektiver und öffentlich umsetzen könnte.
Wir als CDU-Fraktion sind jederzeit bereit und begrüßen eine inhaltliche Debatte über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Wermelskirchen. Ich lade Andreas Müßener hiermit zu einer kurzfristigen öffentliche Debatte ein.
Durch die Bildung einer Fraktion ohne gemeinsame politische Interessen zu verfolgen, steht der Vorwurf im Raum, dass Steuergelder sachwidrig verwendet werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Guten Tag, “openpetition” habe ich natürlich über diesen unglaublichen und diskreditierenden Vorgang aus wahlkampftaktischen Gründen informiert und es kam auch schnell eine Antwort aus Berlin. Hier das Antwortschreiben. Für mich ist die Sache somit erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Müßener
“Sehr geehrter Herr Klicki,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Schade, dass Sie den Wert zivilgesellschaftlicher Plattformen wie openPetition noch nicht erkennen.
Herr Müßener macht Gebrauch vom Petitionsrecht in der Funktion des Vorsitzenden des Vereins Zukunft Wermelskirchen e.V. Er könnte jedoch genauso gut in der Funktion als Ratsmitglied die Petition an den Rat stellen – das ist sein Recht, basierend auf dem Grundgesetz Art. 17. Lediglich für Wehrdienstleistende gibt es laut Art. 17a gewisse Einschränkungen in der Wahrnehmung des Petitionsrechts. Wenn Sie Herr Müßener das Petitionsrecht ebenso wie die Form, in der er es genutzt hat, aberkennen, erkennen sie ihm ein durch die Verfassung geschütztes Grundrecht ab. Selbst Fraktionen oder Fraktionsmitglieder auf Bundesebene haben bereits vom Petitionsrecht Gebrauch gemacht.
Wir greifen keinem parlamentarischen Prüfverfahren vorweg, sondern helfen den Menschen stattdessen, dieses einzuleiten. Bevor der/die Petitions-Startende die Petition in das entsprechende Gremium einreicht, schreibt openPetition die Ratsmitglieder an, damit die Unterstützenden ein Stimmungsbild bekommen und der erste Schritt eines transparenten Bürger-Politik-Dialogs eingeleitet wird.
Mit der Verwendung der zivilgesellschaftlichen Plattform openPetition hat sich Andreas Müßener bewusst dafür entschieden, eine öffentliche Debatte anzustoßen und sich zunächst ein Stimmungsbild aus der Bevölkerung einzuholen und anschließend das Thema auf die politische Agenda zu setzen – das ist äußerst demokratisch.
Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen bzw. Tatsachenbehauptungen ohne geeignete Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden laut unserer Nutzungsbedingungen beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Sie können sich jederzeit an uns wenden bzw. uns Hinweise geben, sollte eine Petition falsche Informationen beinhalten. Wir gehen jedem Fall umgehend nach, prüfen das und machen Änderungen transparent.
Wir beabsichtigen, mit unserem transparenten Dialog-Verfahren das Vertrauen in die parlamentarisch-repräsentative Demokratie zu stärken. Die freie und gemeinnützige Online-Petitionsplattform openPetition fördert seit 2010 politische Beteiligung und digitale Demokratie. Mit über 7 Mio. Nutzerinnen und Nutzern ist die Plattform das größte politische Dialogportal Deutschlands. openPetition ist gemeinnützig, überparteilich, transparent und spendenfinanziert.
Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, eine Stellungnahme auf unserer Plattform zu hinterlassen. Sollte Sie den Link erneut benötigen, senden wir Ihnen diesen gerne noch einmal zu.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schuhmacher – Redaktion & Öffentlichkeitsarbeit
Sehr geehrte Frau Schuhmacher,
vielen Dank für Ihre Antwort! Ich finde Petitionen eine große Errungenschaft in unserer Demokratie. Meine Familie hätte sich im kommunistischen Polen gefreut, solche Partizipationsmöglichkeiten zu haben. Freilich habe ich den Kollegen Andreas Müßener auch auf seine Rechte und Pflichten als Ratsmitglied hingewiesen.
Ein Mitglied des Rates ist in der Ausübung seines Mandats Teil eines öffentlich-rechtlichen Organs und natürlich sind die Grenzen zu dem Status als grundrechtsfähige natürliche Person fließend. Leider kennen Sie die Verhältnisse in Wermelskirchen nicht. Bei den Handlungen des Ratskollegen Müßener besteht der Verdacht, dass er sich missbräuchlich auf sein Petitionsrecht beruft, und darauf habe ich als Mitglied des Rates in öffentlicher Sitzung hingewiesen.
Nach meiner Auffassung ist es nicht Sinn und Zweck des Petitionsrechts, dass Mitglieder von Organteilen politische Ziele ausschließlich in Form von Petitionen verwirklichen wollen. Dies gefährdet die Funktionsfähigkeit und das Ansehen von Volksvertretungen, dessen Gewährleistung auch in der Pflicht eines Ratsmitglieds ist.
Alles weitere habe ich in meiner ersten E-Mail beantwortet. Gerne kann ich meine Stellungnahme auch auf Ihrer Plattform veröffentlichen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Mit besten Grüßen
Christian Klicki
Sehr geehrte Frau Schuhmacher,
auch eine weitere Missbrauchsvermutung ist wieder ein Falschdarstellung von Herrn Klicki. In meiner Rundmail an die Fraktionen (auch Empfänger Klicki) / Presse / openpetition vom 15.09. schlug ich vor,
die Petitionsbemühungen (lediglich 2 Petitionen) zu beenden und für die Bürger stattdessen über die städtische Homepage Petitionen zu ermöglichen in Zukunft. So müsste auch keine Partei mehr zwischengeschaltet werden, so die Idee dahinter!
“Pressemitteilung 15.09.2019 – Riesenschritt beim Thema Bürgerbeteiligung
Sehr geehrter Bürgermeister Bleek, sehr geehrte Fraktionen im Rat!
“Eine Petition sei doch lediglich eine Bürgeranregung.” So steht es in der Bergischen Morgenpost. Das ist prima, denn unsere zweite erfolgreiche Petition innerhalb eins Jahres, wird mit der Forderung am 31.10.2019 abgeschlossen (alle Infos weiter unten) , über die städtische Seite dauerhaft ein Tool einzurichten, wo sich die Bürger politisch und demokratisch organisieren und diskutieren können. ”
Es ist schockierend, mit welcher Dreistigkeit Herr Klicki falsche Situationen aufzeichnet, obwohl ihm das Gegenteil wissentlich vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Müßener
Erstens :
Ich finde es hilfreich festzustellen, daß die grundgesetzliche Regelung laut Art. 17 GG ihren nahezu wortgleichen Niederschlag gefunden hat in Art. 4 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie in § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW als unmittelbar geltendes Recht. Der Wortlaut ist “jeder”, und das bedeutet nach meinem Sprachgebrauch “alle ohne Ausnahme”. In den genannten Rechtssetzungen steht nichts von irgendwelchen Ausnahmen; mit “jeder” ist “jeder” gemeint.
Insofern halte ich Herrn Klickis Versuch, Herrn Müßener aus der von den o.g. Rechten berechtigten Personengruppe herauszudividieren, nicht nur für untauglich, sondern für gefährlich, nämlich für den Versuch einer Einschränkung von verfassungsmäßigen Rechten für die gar nicht so kleine Gruppe gewählter VolksvertreterInnen. Herr Klicki bewegt sich damit auf dem juristisch sehr dünnen Eis am Rande der Verfassungstreue.
Zweitens :
Den von Herrn Klicki postulierten “Grundsatz der Organtreue” gibt es nicht. Deshalb hat Herr Klicki auch wohlweislich darauf verzichtet, für diesen von ihm frei erfundenen Begriff eine Fundstelle oder Quellenangabe zu benennen, und deshalb kann ich es mir ersparen, an dieser Stelle auf seine Folgerungen aus diesem “Humbug” weiter einzugehen.
Drittens :
Es gehört wohl zur Arroganz politischer Rechtsverdreher, den Bürgerinnen und Bürgern das Recht abzusprechen, sich unmittelbar an die Fachausschüsse des Rates zu wenden. Wenn man spitzfindig genug ist, mag man angesichts der Allzuständigkeit des Rates die von demselben beschlossene Zuständigkeitsordnung unter den Tisch fallen lassen. Letztere ist sicher nur den wenigsten Bürgerinnen und Bürgern bekannt; eine solche Unkenntnis darf aber natürlich nicht zum Verlust des Petitionsrechtes führen : Das Verfassungsgebot steht sicher über der Art und Weise, wie der Rat den politischen und Verwaltungs- Geschäftsbetrieb organisiert, also was mit “zuständige Stellen” gemeint ist; im einzelnen selbstverständlich der Fachausschuß.
Lieber Herr Kranz,
Ihre Ausführungen zeigen, warum es eine juristische Ausbildung gibt und man nicht jedem Stammtisch-Juristen glauben schenke sollte.
Jedermann i.S.d. des Grundgesetzes ist jede natürliche Person also gerade kein Organteil. § 24 I GO NRW erweitert den Anwendungsbereich auf “Jeder”. Darunter fallen grundsätzlich auch Ratsmitglieder. In der Kommentierung des § 24 I GO NRW wird darauf verwiesen, dass die Relevanz des Petitionsrecht auf den “persönlichen, nicht mandatsbezogenen Bereich” beschränkt ist.” Die von Herrn Müßener ins Feld geworfene Petition betrifft ihn nicht persönlich, sondern seine Aufgabe als Mitglied des Rates.
Zum Grundsatz der Organtreue zitiere aus einem Kommentar, siehe dazu Lübken, in: Kleerbaum/Palmen, GO NRW, § 62 GO NRW X: “Die Organtreue ist ein für das Grundgesetz entwickelter ungeschriebener Rechtsgrundsatz, der auch für die Gemeindeordnung gilt. Er besagt, dass sich die Kommunalverfassungsorgane im Verhältnis zueinander so zu verhalten haben, dass sie ihre kommunalverfassungsrechtliche Zuständigkeit verantwortlich und gewissenhaft ausüben können.”
Beste Grüße
Christian Klicki
Ich denke mal, Herr Klicki ist immer noch sauer, dass seine Abwerbeversuche nicht gefruchtet haben als ich damals noch parteiloses Einzelratsmitglied war. Obwohl Wahlkreis 19 zu behalten wäre schon schön gewesen aus der damaligen Perspektive 🙂
Er macht sich einfach lächerlich. Es wird suggeriert, dass ich, weil ich auch die Funktion als Ratsmitglied innehabe, automatisch nicht das Recht habe, als natürliche Person z.B. als Vereinsmitglied eine Petition zu starten. Oder aber, dass es dem Verein Zukunft Wermelskirchen nicht erlaubt ist, Unterschriftensammlungen zu starten, weil ich ein Ratsmitglied bin. Für solche abenteuerlichen Konstrukte gibt es keine Rechtsgrundlage.
Es bleibt sowieso bei seiner Falschaussage, die Petition habe ich eben nicht in meiner Funktion als Ratsmitglied gestartet.
Nein Andreas, Du verstehst noch nicht einmal die Debatte. Wolfgang Horn hat es in der Einleitung sehr gut beschrieben.
Es geht um deinen politischen Stil! Du missbrauchst das Petitionsrecht, um Politik vorbei am Stadtrat zu machen. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Petition. Deine Aufgabe als Ratsmitglied ist auch eine Andere! Du meidest den Stadtrat, weil es nur um Deine eigene politische Profilierung und nicht um die Sache. Sonst hättest Du bereits im Juni einen Antrag an den Fachausschuss stellen können. Ferner hast Du dich noch nie im Stadtrat zu einem Tagesordnungspunkt geäußert. Du suggerierst den Leuten Dich für Ihre Anliegen einzusetzen, jedoch stimmt das nicht. Gegen diesen Populismus gehe ich im Auftrag meiner Fraktion vor!
Da ist aber jemand völlig dem Wahn verfallen ? Und hinter dem Irrsinn und Alleingang steht eine ganze Fraktion? Meinetwegen, meinetwegen 🙂
Und bitte auch gegen das ominöse Unterstützernetzwerk vorgehen, welches schon bei der ersten Petition im Winter gespukt hat und das Ergebnis gepusht hat. Der war auch gut 🙂
Was heute nicht passiert ist, kann ja noch werden. Sollten noch Beiträge von Herrn Klicki veröffentlicht werden, die Bezug zur Realität haben, werde ich mich gerne wieder äußern. Aber der junge Mann, der nun einsieht, an seine politischen Grenzen zu stoßen und nun Druck ablässt, lässt sich noch nicht mal von der offiziellen Stellungnahme aus Berlin bremsen. Diese war ja nun wirklich eine derbe Klatsche für den Herrn.
Nun fällt mir aber nichts mehr ein zu den Auswüchsen eines wütenden Gemeinde-Politikers Klicki.
Angenehmen Abend dann noch!
Die Bergische Morgenpost muss wohl unter politisch massiv unter Druck stehen. Das ist schade. Die Redakteurin weiß ganz genau, dass ich vor Gründung von “Zukunft Wermelskirchen” nicht in der AfD war.
Sondern von 2015 bis 2017 3 Jahre bei den Liberal-Konservativen Reformern.
Warum die Redakteurin absichtlich Fake-News verbreitet, ist mir nicht klar.
https://rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/wermelskirchen-cdu-fraktionsvorsitzender-kritisiert-strategie-von-andreas-muessener_aid-46213959
Zum 37. Mal! Aber gerne doch! Ich werde mich auch am Montag nicht zu dieser politischen Kampagne gegen mich äußern. Die Petition kommt ganz normal auf die Tagesordnung des nächsten Hauptausschusses. Da werde ich mich natürlich zu Wort melden. Von den absurden Wahlkampfmethoden anderer Parteien distantiere ich mich klar.
Frau Pudelski weiß natürlich ganz genau, dass ich vor der Fraktion kein AfD-Mitglied war. Sie schreibt es dennoch falsch. So entstehen politischen Lenkungswirkungen, die man hinterfragen sollte. Ich war von 2015 bis 2017 drei Jahre Mitglied der Liberal-konservativen Reformer. 2015 löste sich der Liberal-konservative Teil von der AfD als Abspaltung zur ALFA. Diese Mitglieder distanzierten sich entschieden von rechtem Gedankengut innerhalb der AfD. Durch eine Namensänderung hieß ALFA dann LKR. Leider konnte sich die Abspaltung nie richtig durchsetzen und ging im Bund und Land völlig unter. Kommunal noch nicht mal existent. Daher kamen wir auf die Idee Zukunft Wermelskirchen zu gründen, um kommunal wieder neue Akzente zu setzen. Und wie man an der Kampagne gegen Bürgerbeteiligung/Petitionen erkennt, wirkt Zukunft Wermelskirchen hervorragend!
https://rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/wermelskirchen-cdu-fraktionsvorsitzender-kritisiert-strategie-von-andreas-muessener_aid-46213959
Gab es nicht mal eine Unterschriftensammlung, damit die Autos in der Telegrafenstraße wieder illegal auf den Gehwegen parken können!?
Mit dem täglichen Parkaufkommen vor Daum & Bauer wird beim halten eines Busses der Rettungsweg durch die Innenstadt versperrt. Klasse Leistung!
Zukunft Wermelskirchen e.V. – Stellungnahme zu den Zeitungsartikeln
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr Bleek erläuterte mir gegenüber in jüngster Vergangenheit, dass weder Zukunft Wermelskirchen (e.V.) in den Rat gewählt wurde, noch, dass ich offizieller Ratsvertreter für Zukunft Wermelskirchen im Stadtrat bin. Im Hauptausschuss sitze ich sinngemäß als einfaches Fraktionsmitglied der FÜR-Fraktion. Unter “Verschiedenes” wurde ich auf die Petition des Vereins “Zukunft Wermelskirchen e.V.” angesprochen. Ich reagierte sofort und erklärte, dass die Unterschriftenaktion nichts mit meiner Fraktion zu tun hat. Schließlich sitze ich im Rathaus nicht als Vertreter meines Vereins.
Diese Art und Weise halte ich für Wahlkampfgetöse, welches nichts unter dem Punkt “Verschiedenes” zu suchen hat. Meine natürliche Reaktion mich als Nicht-Vertreter von Zukunft Wermelskirchen im Ausschuss nicht zur Petition zu äußern, wurde sogar als Angriffsfläche instrumentalisiert. Ja die Fraktion wird jetzt sogar als “Prüffall” deklariert. Diese Vorgehensweise von Herrn Klicki ist skrupellos.
Es wurde ja bereits angekündigt, diese Kampagne auf Ebene des Rates weiter zu führen. Hier möchte ich ankündigen, dass ich auch dort kein Vertreter von Zukunft Wermelskirchen bin und mich nicht nochmal als Fraktionsmitglied von FÜR dazu äußere. Die Petition des Vereins endet am 31.10. und wird dann im Hauptausschuss behandelt. Dann wird sich ordnungsgemäß dazu geäußert. Durch mich oder ein anderes Mitglied des Vereins.
Aufgrund der Aussagen von Herrn Klicki hat sich openpetition aus Berlin öffentlich geäußert gestern (Anlage). Selbst, wenn seine Aussagen zuträfen, wäre die Vorgehensweise nicht zu beanstanden, da auch Fraktionen und Ratsmitglieder Petitionen organisieren dürfen. Unter anderem wurde Christian Klicki am 15.09. von Zukunft Wermelskirchen angeschrieben. Wir erhielten keine Reaktion. Unser Vorschlag in der Mail: Keine weiteren Petitionen mehr. Die Bürger sollen nun die Möglichkeit erhalten, sich über die städtische Homepage selbst zu organisieren und Unterschriftenaktionen ins Leben zu rufen ohne weitere politische Instanz. Wir finden es schade, dass Herr Klicki diese Mitteilung komplett ausklammert. Ich vermute, dass der Vorschlag wohl im Widerspruch zu seinen aktuellen Wahlkampfbemühungen steht.
Am Ende der Petition wollen wir diesen Schritt ebenfalls anregen im Ausschuss. Solch eine Software ist normalerweise sehr teuer. Für Kommunen wird diese jetzt kostenlos zur Verfügung gestellt und ist einfach auf der Homepage einzupflegen. Wir erwarten die Zustimmung von Herrn Klicki beim nächsten Hauptausschuss, da dieser heute über die Presse nochmals bekräftigte, generell schon für diese Form der Bürgerbeteiligung zu sein.
Wir sind die zweitgrößte Kreisstadt und selbst Hückeswagen mit 15.000 Einwohnern hat einen Ordnungsdienst, der abends aktiv ist. Weiterhin gönnen wir uns einen umfassenden Ordnungsgeldkatalog ohne das passende Personal und das bei einer Verwaltung mit 400 Beschäftigten. Wir sehen mit unserer zweiten Petition dort Nachholbedarf in unserer Stadt. Unser Petitionsvorbild ist die Unterschriftenaktion für mehr Sicherheit in Waldbröl, die, statt heftigsten politischen Gegenwind zu erfahren, einiges für die Bürger bewegen konnte. Das gibt uns weiteren Mut. Wir lassen uns von Wahlkampfkampagnen nicht beeindrucken.
Lieber Andreas,
Du bist emsig, wenn es Darum geht sehr viele E-Mails an die gesamte Welt zu schreiben. Leider habe ich in fünfeinhalb Jahren Deiner Ratszugehörigkeit weder einen Antrag noch einen Wortbeitrag von Dir gesehen bzw. gehört. Dich hindert niemand daran, Deine Vorschläge in Form eines Antrages an den Stadtrat zu stellen. Jeder Debatte, die ich gerne mit Dir führen würde, gehst Du leider aus dem Weg.
Ferner kennst Du nach fünfeinhalb Jahren Zugehörigkeit im Rat der Stadt Wermelskirchen weder Deine Rechte und Pflichten im Stadtrat. Das ist sehr traurig und ich glaube die Bürgerinnen und Bürger erwarten mehr von einem Volksvertreter. Schließlich entscheidest du über komplexe Angelegenheiten, wie den städtischen Haushalt oder Investitionen in die städtische Infrastruktur. Du bist zwar auf Vorschlag einer Partei (AfD) in den Stadtrat gewählt worden, jedoch unterliegst Du im Rahmen Deiner Tätigkeit als Organteil der Stadt Wermelskirchen dem Gesetz sowie Deiner Überzeugung. Siehe hierzu:
43 GO NRW – Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder
Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden.
Frau Schuhmacher von OpenPetition macht sicherlich einen sehr guten Job in einer Tätigkeit, die die Demokratie fördert. Freilich bin ich aber der Auffassung, dass ich durch meine Ausbildung und Berufserfahrung mehr Rechtskentnisse habe als eine Medienwissenschaftlerin.
Gerade das Gesetz geht im Grundsatz davon aus, dass das Petitionsrecht nicht für Ratsmitglieder im Rahmen Ihrer Mandatsausübung eingreift. Wenn Du als Vorsitzender und Vertreters eines Vereins eine Petition ins Leben rufst, in der es gerade darum geht, u.a. mehr Stellen für den kommunalen Ordnungsdienst zu schaffen, agierst du als Ratsmitglied. Ich habe mehrere Kommentare zur einfach-gesetzlichen Ausgestaltung des Art. 17 GG in der Gemeindeordnung NRW (§ 24 Abs. 1 GO NRW) durchgelesen. Dort erfolgt folgende Unterscheidung:
Das Petitonsrecht richtet sich nicht an Mitglieder des Rates bei Belangen, die ihre Mandatsausübung betreffen. Das Petitionsrecht richtet sich lediglich an Mitglieder des Rates, wenn ihre persönlichen (!) Belange betroffen sind. Das wäre der Fall, wenn Du einen Antrag auf Leistung an eine staatliche Stelle stellst und dieser willkürlich abgelehnt wird. Begründet wird diese Einschränkung damit, dass Ratsmitglieder gerade weitergehende Rechte zur Verfügung haben, auf die sich Nicht-Organteile bzw. normale “natürliche Personen” gerade nicht berufen können.
Wenn Du jetzt argumentierst, dass die Petition Dich in einer persönlichen Rechtsstellung betrifft, ist das abstrus.
Mit besten Grüßen
Christian Klicki
Klicki zum Fachpersonal der Petition in Berlin:
“Frau Schuhmacher von OpenPetition macht sicherlich einen sehr guten Job in einer Tätigkeit, die die Demokratie fördert. Freilich bin ich aber der Auffassung, dass ich durch meine Ausbildung und Berufserfahrung mehr Rechtskentnisse habe als eine Medienwissenschaftlerin. ”
Jetzt erwarte ich eine öffentliche Entschuldigung von Herrn Klicki. Er behauptet, ich habe die Regeln der Petition gebrochen. Behauptet aber auch, dass die Regelaufsteller aus Berlin von ihrer Sache selber keine Ahnung haben. Also entbindet mich Klicki von meiner Schuld.