Die Pressemitteilung des Remscheider SPD-Landtagsabgeordneten Sven Wolf entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:
Seit dem 1. Juli ist das Landesamt für Finanzen in NRW durch ein Gesetz von CDU und FDP zentral dafür zuständig, staatliche Unterhaltsvorschüsse bei säumigen Elternteilen wieder einzutreiben. Die Grundidee dabei: Größere Kapazitäten sollen zu einer schnelleren Bearbeitung der Anträge führen und die Zahlungsforderungen gegen säumige Eltern effektiver verfolgt werden. Das sollte vor allem die Städte und Gemeinden entlasten, die durch die Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss nicht mehr nur für Kinder bis zum 12., sondern nunmehr bis zum 18. Lebensjahr in Vorleistung gehen.
Entgegen vollmundiger Behauptungen der Landesregierung hat die Neuregelung aber in fast allen Kommunen mit eigenem Jugendamt zu einer Mehrbelastung bei den kommunalen Ausgaben geführt. Das gilt auch für die Stadtverwaltung Remscheid: Lagen die kommunalen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss 2016 hier noch bei 822.036,16 Euro, so sind sie im Jahr 2018 auf 1.211.979,75 Euro gestiegen. Das geht aus der Antwort von Finanzminister Lutz Lienenkämper auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag NRW hervor. Hintergrund dabei ist die Einführung einer sogenannten „Altfallregelung“, durch die die Kommunen auf allen Fällen sitzen geblieben sind, die vor dem 1. Juli 2019 registriert worden waren. Noch im April hatte Lienenkämper in einer ersten Antwort behauptet, dass sich durch die Abwicklung bestehender Altfälle „bei den Kommunen weder Mehraufwand noch […] Mehrkosten“ ergeben hätten.
Dazu Sven Wolf: „Wie aus der jetzt nachgereichten Aufstellung hervorgeht, sind bei den Kommunen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 32 Millionen Euro entstanden. Für Remscheid sind die Kosten um rund 390.000 Euro gestiegen. Der Finanzminister hatte den Landtag ursprünglich also falsch informiert. Jetzt muss die Landesregierung zähneknirschend zugeben, dass die von ihr versprochene Entlastung in den meisten Fällen zu einer Mehrbelastung geworden ist. Die Fallzahlen und damit auch die Altfälle steigen durch die Leistungsausweisung deutlich an. Damit hat sich die Landesregierung selbst entlarvt.“