Mit der UN-Behindertenrechtskonvention sowie mit der 2018 in Kraft getretenen Istanbul-Konvention hat Deutschland sich zwei Menschenrechtskonventionen verpflichtet, die nicht nur Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt schützen sollen, sondern Ihnen auch einen barrierefreien Zugang zur Justiz gewährleisten sollen.
Es mangelt jedoch noch an einer konsequenten und bundesweiten Umsetzung. Die Barrieren beim Zugang zur Justiz sind immer noch zu hoch. Gebraucht werden inklusive und diskriminierungsfreie Maßnahmen, die für alle Frauen und Mädchen zugänglich sind.
Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bff Frauen gegen Gewalt e.V. fordert zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen:
- Bedarfsgerechte Unterstützung und deliktsunabhängige psychosoziale Prozessbegleitung in Gerichtsverfahren
- Aufklärung zu den Rechten und Möglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen mit Behinderungen
- Sensibilisierung und Schulungen für Angestellte im Justizbereich
- Barrierearme, zugängliche Anwaltskanzleien
Personelle und materielle Ressourcen zur Verbesserung der Situation müssen in allen Bundesländern zur Verfügung gestellt werden.
Die Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt für den Rheinisch-Bergischen Kreis, Frauen-Zimmer e.V. in Burscheid, berät auch Frauen mit Behinderungen zum Thema. Mehr Informationen gibt es hier.