Von Stefan Wiersbin
Wermelskirchen | Vor einigen Jahren bedauerte ein lokaler Politiker mir gegenüber in einem sozialen Netzwerk die Abschaffung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 175.
Im Zuge der Vereinigung beider deutscher Staaten wurde dieser unmenschliche Strafgesetz-Paragraf, heute vor 25 Jahren, nach 123 Jahren endlich abgeschafft. Der Paragraf wurde in der Kaiserzeit eingeführt und hat Generationen von Männern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert – mit weitreichenden Folgen für Generationen von Homosexuellen. Unter dem Naziregime wurden die Strafvorschriften verschärft und homosexuelle Handlungen mit bis zu 10 Jahren Zuchthaus bedroht. Viele Homosexuelle wurden in Konzentrationslagern inhaftiert und kamen dort ums Leben.
Die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland übernahm den unter dem NS-Regime verschärften Paragrafen 175 eins zu eins. Die Verfolgung Homosexueller ging ungemindert weiter. Erst 1969 und dann in den folgenden Jahren wurde der Paragraf reformiert und das Schutzalter für homosexuelle Handlungen auf 18 Jahre gesenkt.
In der Deutschen Demokratischen Republik war der Verfolgungsdruck Homosexueller von Gründung an deutlich niedriger. Der Paragraf 175 wurde in der DDR Ende der 1950er Jahre gestrichen. Gleichgeschlechtliche Handlungen zwischen Jugendlichen und Erwachsenen wurden jedoch weiter unter Strafe gestellt (§151 StGB der DDR). Dieser Paragraf wurde 1988 ersatzlos gestrichen.
Bis in die 1980er Jahre wurden die sogenannten rosa Listen, die es unter dem Naziregime gab, durch die Polizei der Bundesrepublik laut dem Ex-Bundesanwalt Manfred Bruns weiter geführt. Nach seinen Angaben sind in der Bundesrepublik 50.000 – 70.000 Menschen nach dem § 175 StGB verurteilt worden.