Extra-Rechnung für digitale Stromzähler?

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bergisch Gladbach

Rheinisch-Bergischer Kreis | Haushalte mit digitalem Zähler können eine Extra-Rechnung bekommen. Aber: „Nicht bei allen Stromkunden mit digitaler Verbrauchsmessung wird der Zähler einzeln abgerechnet. Bei manchen sind die Zählerkosten auch weiterhin Teil der Stromrechnung“, erklärt Brigitte Becker, Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach.

Das sei von Stromanbieter zu Stromanbieter unterschiedlich. Die Verbraucherzentrale NRW hat einige Informationen rund um die Zählerabrechnung zusammengestellt: Bei analogen Zählern ändert sich nichts: 

Für herkömmliche, analoge Stromzähler mit mechanischen Zahlenwalzen gibt es nach wie vor keine gesonderten Rechnungen. Die Kosten tauchen bei allen Stromanbietern weiterhin auf der Stromrechnung auf. 

Bei digitalen Zählern die Stromrechnung prüfen: Wer vom sogenannten Messstellenbetreiber eine eigene Rechnung für den digitalen Zähler bekommt, sollte seine nächste Stromrechnung genau checken: Kosten für den Messstellenbetrieb dürfen sich darauf dann nicht mehr finden. Insgesamt dürfen die Jahreskosten für einen unverlangt eingebauten, digitalen Zähler ohne Vernetzung zudem nicht höher als 20 Euro ausfallen. Wer entdeckt, dass der Messstellenbetrieb ausgeklammert wurde, aber die Stromrechnung nicht entsprechend gesenkt, kann seine Unterlagen mit dem Stichwort „Rechnung Messstellenbetrieb“ an kontakt@verbraucherzentrale.nrw senden. Dort werden entsprechende Fälle gesammelt und ausgewertet. Für eine individuelle Hilfe steht die Beratungsstelle in Bergisch Gladach, Am Alten Pastorat 32, bereit. 

Beim Tarifwechsel beachten: Wer mit digitalem oder intelligentem Zähler den Stromanbieter wechseln möchte, sollte die Möglichkeit der gesonderten Abrechnung im Hinterkopf behalten. Denn die Tarifportale machen derzeit nicht kenntlich, ob die angezeigten Strompreise den Betrieb der digitalen Zähler enthalten oder nicht. Besonders bei vernetzten Geräten, den sogenannten Smart Metern, kann das große Unterschiede ausmachen. Wer dies für den Vergleich der Jahrespreise genau prüfen möchte, erfährt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wie ein Stromanbieter die Abrechnung des Messstellenbetriebs handhabt. 

Kündigungsanlass Zusatzrechnung? Stromkunden haben in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht, wenn die AGB geändert werden. Individuelle Einschätzungen zum jeweiligen Einzelfall gibt es in der Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW. Beratung rund um Stromrechnungen und andere Energiefragen gibt es in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach, Am Alten Pastorat 32, Tel. 02202 – 9263101.

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