Fragen und Antworten zum Gewerbegebiet Gleisdreieck

Fragen und Antworten zum Gewerbegebiet Gleisdreieck

Den nachfolgenden Beitrag entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid. Das Gewerbegebiet Gleisdreieck ist ein interkommunales Projekt der Städte Remscheid, Hückeswagen und Wermelskirchen:

Remscheid/Bergisches Land | Die Antworten der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 27. November stehen heute auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Lennep. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17.30 Uhr in der Hilda-Heinemann-Förderschule, Hackenberger Str. 117. Nachfolgend dokumentiert der Waterbölles die Fragen und Antworten, die bereits zur Sitzung des Rates der Stadt am 6. Dezember vorlagen:

Welche Vereinbarungen wurden zwischen der Stadt Remscheid und den Nachbargemeinden Hückeswagen und Wermelskirchen geschlossen? Am 17.05.2018 wurde eine Absichtserklärung durch die Städte Hückeswagen, Remscheid und Wermelskirchen unterzeichnet. Weiter soll eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostenteilung für im Rahmen der Vorplanung zu erstellende Gutachten entsprechend der jeweiligen Flächenanteile unterzeichnet werden.

Welche Vorplanungen liegen vor? Die Erschließung der Flächen erfolgt über eine durchgängige Verbindungsstraße von Wermelskirchen im Westen über Remscheid bis nach Hückeswagen im Osten (siehe Anlage

Welche weiteren Verfahrensschritte sind nun geplant?Im Rahmen des Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung ist geplant Ende 2019, Anfang 2020 in allen drei Städten die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Im Anschluss folgt dann die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 sowie die förmliche Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Parallel zur förmlichen Beteiligung im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wird auf Regionalplanungsebene der Regionalplan geändert. Die Änderung des Regionalplanes Düsseldorf ist nötig, da ohne diese eine Änderung des Kölner Regionalplanes nicht möglich ist. Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung oder in einem nachgelagerten Verfahren durchgeführt werden.

Welche Fachgutachten müssen eingeholt werden? Der genaue Umfang und Detailierungsgrad der einzuholenden Fachgutachten ergibt sich aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1, Satz 1 BauGB. Nach aktuellem Kenntnisstand der Stadtverwaltung werden aber folgende Gutachten erstellt werden müssen:

  • Artenschutzgutachten (Vergabe 2019 geplant)
  • Prospektionsgutachten (Vergabe 2019 geplant)
  • Verkehrsgutachten (Vergabe 2019 geplant)
  • FFH-Vorprüfung (Vergabe 2019 geplant)
  • Geländemodellierung
  • Immissionsschutzgutachten
  • Entwässerungsgutachten
  • Niederschlagswasserkonzept
  • Klimagutachten
  • Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
  • Ausgleichflächenkonzept
  • Landespflegerischer Fachbeitrag

Auf Grundlage der Gutachten wird die Planung im Rahmen eines Umweltberichtes auf negative Auswirkungen auf die Umwelt überprüft und Maßnahmen vorgeschlagen um diese zu vermeiden oder auszugleichen.

Vor der Beauftragung der Fachgutachten ist eine Anhörung der BV Lennep durchzuführen, in der sich die Gutachter vorstellen und den Leistungsumfang ihrer Tätigkeit darstellen. Wann ist diese geplant? Die Beauftragung der Fachgutachten ist „laufendes Geschäft“ der Verwaltung. Eine vorherige Anhörung der Gutachter durch die BV Lennep ist nicht vorgesehen und so auch nicht üblich.

Wie sehen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen und die Stellungnahme des Naturschutzbeirates aus?Am 4.9.2018 hat es ein gemeinsames Treffen mit den Unteren Naturschutzbehörden der beteiligten Kreise und Städte gegeben. Bei dem Treffen wurden erste Hinweise zu umweltrechtlichen Aspekten gegeben, die im Rahmen der Planung betrachtet bzw. gelöst werden müssen. Folgende Hinweise wurden gegeben: Im Rahmend der Planung sind den Unteren Naturschutzbehörden vorzulegen:

  • Ausgleichsflächenkonzept
  • Niederschlagswasserkonzept
  • Landespflegerischer Fachbeitrag

Bei der weiteren Planung ist zu beachten:

  • Der Erhalt von Bäumen entlang des Panoramaweges.
  • Es besteht ein Beeinträchtigungsverbot für das südliche Naturschutzgebiet.
  • Es ist zu prüfen ob die Flächen Biotopverbundflächen darstellen.
  • Die Planung darf keine zu keinen signifikanten Veränderungen des Wasserzuflusses zu Quellbereichen führen.
  • Das Niederschlagswasser von Dachflächen ist ortsnah zu Versickern.
  • Verschmutztem Niederschlagswasser von Verkehrsflächen ist abzuleiten.
  • Ein Waldabstand von 35 m für bauliche Anlagen ist einzuhalten.
  • Es ist ein Artenschutzgutachten der Stufe I mit besonderem Fokus auf Kiebitz, Rotmilan, Feldlerche und Haselmaus zu erstellen.
  • Das Beleuchtungskonzept soll insektenfreundlich sein.
  • Das anzusiedelnde Gewerbe darf kein Schwefeldioxid emittieren.
  • Dachbegrünungen sind erwünscht.

Am 25.9.2018 hat sich der Naturschutzbeirat zur Planung geäußert. Am 20.11.2018 wurde das Projekt dem Naturschutzbeirat vorgestellt.

Wie sieht eine Darstellung der im Gewerbeflächenkonzept festgestellten Maßnahmen und ein Abgleich mit den aktuellen Vorhaben aus? Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept formuliert für die Fläche im Bereich Gleisdreieck und die vorgesehen Ergänzung bis an die Stadtgrenzen von Hückeswagen und Wermelskirchen folgende Leitlinien: „Gewerbefläche Gleisdreieck: Komplexe Entwicklungsfläche, die nicht kurzfristig realisiert werden kann. Integration von Anforderungen durch die Straßenplanungen B 51n und B 237n. Clusterergänzung des Gewerbegebietes Bergisch Born I und II. Eignung für eine interkommunale Entwicklung, sofern an die Städte Hückeswagen und Wermelskirchen angrenzende Bereiche zusätzlich einbezogen werden (in Remscheid insgesamt ca. 18,5 ha). Empfehlungen: weitere inhaltliche Klärungen, danach Bauleitplanungen (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan). Ein erweiterter Bebauungsplangeltungsbereich bis an die Stadtgrenzen Wermelskirchen und Hückeswagen ist grds. sinnvoll“ (siehe Anlage 5 im Vergleich mit Anlage 2). Die Planung entspricht somit den Aussagen aus dem Konzept.

Welche Überschneidungen der Planungen auf bestehende Natur- und Landschaftsschutzgebiete liegen vor? Die Planung in Remscheid überlagert ein Landschaftsschutzgebiet mit temporären Erhalt (O 1.6.2, fällt weg sobald ein Bebauungsplan rechtskräftig wird) sowie ein Landschaftsschutzgebiet ohne temporären Erhalt (O 2.8.16, muss durch einen weiteren Verfahrensschritt aufgehoben werden). Außerdem überlagert die Planung einen kleineren geschützten Landschaftsbestandteil, der sich teilweise im Waldabstand befindet. Naturschutzgebiete werden weder in Remscheid noch in Hückeswagen oder Wermelskirchen überlagert.

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

    • Richard Kranz
    • 20.12.18, 15:13 Uhr

    Endlich ein klares Wort ! Nachdem zuerst der Rat der Stadt Remscheid BELOGEN wurde durch eine Scheinplanung, derzufolge die Erschließung der Fläche von Remscheid aus ( L 80 ) erfolgen sollte, und nachdem der Rat der Stadt Wermelskirchen BELOGEN wurde durch die Vorgabe, die Erschließung erfolge durch eine Sackgasse mit Wendeplatz von der Wermelskirchner Seite aus, ist jetzt Voraussetzung (!) für das Gebiet “durchgängige Verbindungsstraße von Wermelskirchen im Westen über Remscheid bis nach Hückeswagen im Osten”. Es geht also gar nicht um ein interkommunales Gewerbegebiet, sondern um die planfeststellungsverfahrens-freie Entlastung des Verkehrsknotens Bergisch Born, weil bekanntlich an die Realisierung von B 237n und B 51n (Ortsumgehung Bergisch Born) im kommenden Vierteljahrhundert nicht zu denken ist.

    Wird diese vorgeplante “Erschließung” realisiert, kann man sich einen großen Teil der avisierten Gutachten schenken, denn dann ist sowohl das Verkehrsgutachten als auch das Artenschutzgutachten überflüssig, weil zuerst Fakten geschaffen werden, von denen die Gutachten nur im Nachhinein feststellen könnten, daß sie a. unzulässig und b. nicht zielführend waren.

    Eine Straßenverbindung von der K 22 (“Rattenburg”) zur L 80 ( “Bornbach” ) wird zum “Schleichverkehr” um den Knoten Bergisch Born herum führen und zu einem über das heute schon unerträgliche Maß an Belastung des Knotens “Dreibäumen” ( L 80 / L 101 ) hinaus. Sie wird den Biotopverbund zwischen Naturschutzgebiet “Eifgen-Quellen” und Wasserschutzzone Eschbach-Talsperre zerschneiden und damit nachhaltig zerstören. Bei einem solch radikal zerstörerischen Umgang mit Natur und Umwelt kann man sich eine nachträgliche Analyse der Auswirkungen schenken : Wenn eine Fläche zubetoniert und überasfaltiert ist, brauch ich kein Gutachten, um festzustellen, daß diese Fläche in ökologischer Hinsicht getötet worden ist; so viel Verstand haben auch – und ganz besonders – Kindergartenkinder.

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