Die Bundesregierung bereitet eine Änderung des Grundgesetzes vor, um den sozialen Wohnungsbau stärker unterstützen zu können. Das berichtet stet die Kölner Internetzeitung report-k.
Mit dem neuen Artikel 104d solle dem Bund die Möglichkeit eröffnet werden, den Ländern künftig Finanzhilfen für gesamtstaatlich wichtige Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in diesem Bereich zu gewähren. “Dadurch wird dem Mangel an preiswertem Wohnraum entgegengewirkt”, heißt es in dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, über den die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (F.A.Z.) in ihrer Dienstagausgabe berichtet.
Im Koalitionsvertrag sei nur von zusätzlich zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2020 und 2021 sowie von gemeinsamer Verantwortung mit den Ländern die Rede. Einschränkend heiße es weiter: “Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen.”
Erstaunlich schnell liege nun das Ergebnis der Prüfung vor.