„Harter Schlag gegen das Handwerk”, mit diesen Worten zitiert das Bürgerportal Bergisch Gladbach Markus Otto, den Geschäftsführer der Handwerkskammer und des Einzelhandelsverbands, angesichts der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, nach der Städte grundsätzlich Fahrverbote für schmutzige Diesel verhängen können, damit die Luft in Innenstädten sauberer wird. Voraussetzung sei, daß die Städte ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen.
Fahrverbote kämen einer kalten Enteignung von Handwerksbetrieben gleich, so Markus Otto weiter. Fahrverbote in Köln und Leverkusen träfen vor allem „die Handwerker, die bei der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land angeschlossen sind.“
Die Deutsche Umwelthilfe betont dagegen ausdrücklich, nicht gegen Dieselfahrzeuge zu kämpfen, sondern für saubere Luft in den Städten. Seit Jahren würden in vielen Städten Luftverschmutzungs-Grenzwerte nicht eingehalten. Stickoxide könnten Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern. Der Verkehr, vor allem Dieselautos, mache in Städten mehr als 60 Prozent der Belastung aus. Selbst die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft als nicht ausreichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert.
Die Handwerkskammer muß die Interessen der in ihr organisierten Handwerker vertreten, selbstverständlich. Ob es indes wirklich klug ist, die Interessen der Handwerker und ihrer Kunden gegen die Interessen der Bevölkerung an reiner Atemluft auch in den Innenstädten in Stellung zu bringen, ist durchaus fraglich.