Die Flüchtlingspolitischen Nachrichten sind eine monatlich erscheinende Information des Kölner Flüchtlingsrates. Im Dezember haben sich die Nachrichten mit drei Meldungen intensiver auseinandergesetzt (Das Forum Wermelskirchen dokumentiert diese Nachrichten des Kölner Flüchtlingsrates in Auszügen als Material für eine gründliche Debatte der gegenwärtigen Flüchtlingspolitik.):
Nachricht Nr. 1: Weniger Flüchtlinge in NRW
Die Zahl der neu nach Nordrhein-Westfalen gekommenen Flüchtlinge habe sich 2017 mehr als halbiert. Bis Weihnachten zählten die Behörden rd. 27.000 Geflüchtete. 2016 seien noch ca. 64.000 Menschen als Asylsuchende in NRW registriert worden. Insgesamt ist die Anzahl der Asylsuchenden in Deutschland stark rückläufig.
Was sich hier als Erfolgsmeldung ausgibt, vielleicht als “Beruhigung” für ein womöglich aufgebrachtes Volk gedacht ist, aber auch vorzugaukeln vermag, Fluchtursachen seien offenbar erfolgreich bekämpft worden, ist in Wirklichkeit Ausdruck der verheerenden, zum Teil völkerrechtswidrigen Abschottungspolitik der EU, des Zusammenstürzens des EU-Wertekanons und des Paktierens mit autokratischen oder nicht rechtsstaatlichen Regimen. (…) An den Fluchtursachen, an Verfolgung, Unterdrückung und Krieg, an Folter und Tod – daran hat sich nichts – gar nichts! – geändert. Allen Bekenntnissen zum Trotz. Ein völliges Versagen der Bundesrepublik, der EU und der internationalen Völkergemeinschaft.
Nachricht Nr. 2: NRW Spitze bei Abschiebungen
Nordrhein-Westfalen ist in Deutschland nach wie vor Abschiebebundesland Nr. 1 und hat deutlich mehr Geflüchtete als 2016 aus dem Bundesgebiet “entfernt”.
Es mag Menschen geben, die darauf stolz sind. Wir, die wir tagtäglich mit den Einzelschicksalen, den konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen und den politischen Slogans dazu zu tun haben, sind es bestimmt nicht. Solange wir ein Rechtssystem haben, in dem das Asyl- und Ausländerrecht Teile des Ordnungsrechts darstellen und damit der Schwerpunkt aller Maßnahmen auf Gefahrenabwehr abzielt, solange wir ein solches Rechtssystem haben, wird die sog. zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht allerdings weiterhin auf der Tagesordnung stehen.
(…) Beim Konzept sicherer Herkunftsländer geht es nicht um die Prüfung des Einzelfalls, es geht um die Produktion möglichst vieler Ausreisepflichtiger.
Nachricht Nr. 3: 16jähriger Flüchtlinge darf Familie nachholen
In einer Entscheidung des VG Berlin wurde das Auswärtige Amt aufgefordert, einem jetzt 16jährigen Flüchtling mit einer schweren Traumatisierung aus Gründen des Kindeswohls den Nachzug von Eltern und Geschwistern zu ermöglichen. Dem Jugendlichen war nur subsidiärer Schutz zuerkannt worden. Das Auswärtige Amt zog eine gegen diese Entscheidung erhobene Berufung zurück, das Urteil des VG Berlin wurde rechtskräftig.
Ein Weihnachtsmärchen für den syrischen Jugendlichen und seiner Familie? Vielleicht. Denn der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten – zu Erwachsenen und zu Kindern – ist ja eigentlich noch bis mindestens März 2018 ausgesetzt. Im vorliegenden Fall berief sich das Gericht insbesondere auch auf die UN-Kinderrechtskonvention. Was gerade von Behördenseite niemand so richtig weiß ist, dass die Konvention den Rang eines Bundesgesetzes in Deutschland hat. Die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen, dass Recht auf Familienzusammenführung und viele andere Rechte des Minderjährigen – gelten und sie müssen beachtet werden!
Gerade bei der politischen Diskussion um den Familiennachzug zeigt sich, wer sich familien-, kinder- und integrationsfeindlich verhält. Die Trennung von Familien halten wir im Übrigen für grundgesetzwidrig!