Ehe- und Altersjubiläen im Jahr 2018

Ehepaare, die im nächsten Jahr ihr 50-jähriges, 60-jähriges oder ein noch höheres Ehejubiläum feiern und einen Besuch des Bürgermeisters wünschen, werden gebeten, sich bei Frau Beate Wichmann im Vorzimmer des Bürgermeisters zu melden (Tel. 02196 / 719-181, E-Mail B.Wichmann@wermelskirchen.de).

Meldungen können auch von Verwandten bzw. Bekannten des genannten Personenkreises abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Ehejubilare ihren Hauptwohnsitz in Wermelskirchen haben.

Falls die Eheleute nicht in Wermelskirchen geheiratet haben, werden diese gebeten, eine Heiratsurkunde vorzulegen. Das gleiche Prozedere gilt entsprechend auch für Personen, die im nächsten Jahr 90, 95, 100 Jahre und älter werden.

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