1. Inklusionsbericht des Rheinisch-Bergischen Kreises

Das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogische Unterstützung, also Inklusion wird zum gesetzlichen Regelfall. Eltern haben auch weiterhin das Recht, eine Förderschule für ihr Kind zu wählen. 

Dieser erste Entwicklungsbericht zur schulischen Inklusion im Rheinisch-Bergischen Kreis beschreibt das Aufwachsen inklusiver Beschulung unter den sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei liegt der Fokus auf dem Primarbereich. Eine jährliche Fortschreibung und eine Ausweitung auf die Sekundarstufe I sind für die Folgeberichte vorgesehen.

Im Rheinisch-Bergischen Kreis liegt die Förderquote weit unter dem nordrhein-westfälischen Landesdurchschnitt. Dies resultiert, wie das Schulamt in seinem Bericht beschreibt, zum einen aus den regionalen Sozialräumen und zum anderen aus der überaus erfolgreichen Arbeit der Kompetenzzentren in den Jahren bis 2014. 

Hier der 1. Inklusionsbericht der Kreisverwaltung:

Loader Wird geladen …
EAD-Logo Es dauert zu lange?

Neu laden Dokument neu laden
| Öffnen In neuem Tab öffnen

Download [3.01 MB]

 

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.