Schließung Bürgerbüro am 29.8. (Abends)
Neue Öffnungszeit an Samstagen ab 1.9.2016
Neue Gebührensätze für Anfragen und Bescheinigungen
Am 15.07.2016 trat eine Novelle des Verwaltungsgebührengesetzes in Kraft. Die Gebühren für einige Dienstleistungen im Bürgerbüro wurden durch dieses Gesetz angehoben.
Eine Meldebescheinigung kostet nun 9 € (bisher 6 €). Diese Gebühr ist nicht zu entrichten, wenn die Bescheinigung bei der Agentur für Arbeit vorzulegen ist und der Bürger von dort eine entsprechende Aufforderung mitbringt.
Private Melderegisteranfragen kosten nun 11 € (bisher 7 €) und private erweiterte Melderegisteranfragen 15 € (bisher 10 €).
Die Gebühren für Pässe und Personalausweise und Führungszeugnisse und andere Dienstleistungen sind unverändert geblieben.