Bei dem gestrigen Spitzentreffen im Bundeskanzleramt wurde beschlossen, dass der Bund für die kommenden drei Jahre die Kosten der Unterbringung anerkannter Flüchtlinge trägt. Hierfür werden insgesamt 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die Beratungen über die Aufteilung der Integrationskosten und der Kosten für die Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Jugendlicher blieben leider zunächst ergebnislos. Die nächsten Gespräche dazu sind für Anfang Juli geplant. Ziel ist es, bis zum 8. Juli eine Einigung zu erlangen. Ich freue mich, dass durch die Übernahme der Kosten der Unterbringung anerkannter Flüchtlinge die Städte und Gemeinden zukünftig stärker entlastet werden. Bislang wurden die Kosten mittels einer Pauschale vom Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen. Problematisch war hier, dass das Land die vom Bund zugesagten Finanzhilfen nicht komplett an die Kommunen weitergegeben hat. Ich hoffe, dass die Gelder in Zukunft entsprechend zu 100 Prozent an die Kommunen verteilt werden. Das jetzt erreichte Teilergebnis weist in die richtige Richtung. Wir brauchen insgesamt eine Neujustierung des Bund-Länder-Verhältnisses in der Flüchtlingsfrage. Dabei kann es aber nicht sein, dass die Kommunen letztlich die Leidtragenden sind. Für die Akzeptanz der Flüchtlingspolitik ist es ungemein wichtig, dass die Kommunen trotz dieser besonderen Aufgaben keine Einschnitte bei ihren sonstigen Projekten vornehmen müssen. Zusagen des Bundes an die Länder müssen deshalb mit der verbindlichen Verpflichtung der Länder kombiniert sein, dass das Geld auch wirklich in den Kommunen ankommt.