Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt in einer Expertise zu dem Ergebnis, daß sich der Gesetzgeber bei der Aussetzung des Familiennachzuges nicht von den Aspekten des Kindeswohls, sondern vor allem vom Gedanken der Migrationskontrolle hat leiten lassen. Sprich: Zuzugsbeschränkung war wichtiger als das Kindeswohl. Wenn SPD und CDU/CSU ein Gesetz durch den Bundestag peitschen …
Hier die Expertise des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages:
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