Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Bergisch Gladbach Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden. „Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was … weiterlesen
![](https://forumwk.de/wp-content/uploads/2017/06/Bildschirmfoto-2017-06-06-um-18.47.08.png)