Im nordrhein-westfälischen Landtag haben die Regierungsfraktionen von CDU und Grüne gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen von SPD und FDP eine Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments auf den Weg gebracht. Sachverständige sollen damit künftig auch gegen den Willen der vorschlagenden Fraktion mit Zwei-Drittel-Mehrheit abberufen werden können. Das berichtet die Kölner Internetzeitung report-K.
Dies sei eine Reaktion die AfD, die den Juristen Ulrich Vosgerau als Sachverständigen für die Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ benannt hatte. Vosgerau hatte im November an einem Treffen mit führenden Vertretern der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ bei Potsdam teilgenommen, wo mit ranghohen AfD-Funktionären, Unternehmern und CDU-Mitgliedern millionenfache Vertreibungen nach rassistischen Merkmalen beraten worden waren.
Die AfD lehnt eine Abberufung Vosgeraus ab. Auch Vosgerau selbst sah keine Veranlassung zurückzutreten.
„Wer an Deportationskonferenzen teilnimmt, ist schlicht und einfach persönlich ungeeignet, als Sachverständiger in einer Enquetekommission mitzuwirken“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Matthias Kerkhoff, auf Anfrage. Es sei auch den anderen Sachverständigen nicht weiter zuzumuten, „mit solchen Personen zusammenzuarbeiten“, so Kerkhoff weiter.
Die Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ solle zunächst für zwei Jahre bestehen und dann dem Parlament einen Abschlussbericht vorlegen. Die traditionell überparteiliche Arbeit des Gremiums wird von Sachverständigen begleitet, die von jeder Fraktion vorgeschlagen werden dürfen. Die Wissenschaftler erhalten dafür vom Landtag 2.000 Euro pro Quartal.