In den kommenden Tagen erhalten die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 in Form eines Briefes. Aufgrund der Osterfeiertage kann es jedoch zu einer verzögerten Zustellung der Wahlbenachrichtigungen kommen.
Wer bis zum 23. April 2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, meldet sich bitte im Wahlbüro persönlich in Raum 1.03 oder telefonisch unter der Tel. Nr. 02196 710-106.
Da noch nicht genau feststeht, wann die Stimmzettel für die Wahl eintreffen werden, bittet das Wahlbüro, sich in dieser Woche zunächst im Bürgerbüro oder im Wahlbüro zu erkundigen, ob die Stimmzettel eingetroffen sind.
Eine Online-Wahlscheinbeantragung ist schon ab dem 10.04.2017 möglich (auch ohne Vorlage einer Wahlbenachrichtigung).
Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt jedoch erst nach Eingang der Stimmzettel.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen online über den Link in der InfoBox auf der Startseite der städt. Homepage unter www.wermelskirchen.de beantragen.
Sobald die Wahlbenachrichtigungen vorliegen, können Sie auch den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung für Ihre Online-Beantragung mit einem Smartphone nutzen.