Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Die Vorschlagsliste der Stadt Wermelskirchen für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und das Landgericht Köln für die Wahlperiode 2024 bis 2028 liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von Montag, 3. Juli, bis Montag, 10. Juli, während der Dienststunden im Rathaus in Wermelskirchen zur Einsicht öffentlich aus. Das teilt die Stadt auf ihrer Facebookseite mit.

Die Vorschlagliste kann in der Geschäftsstelle des Amtes für Jugend, Bildung und Sport in der vierten Etage des Bürgerzentrums in Zimmer 4.16 eingesehen werden. Gegen diese Vorschlagsliste kann binnen der einwöchigen Frist schriftlich Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist bei der Stadtverwaltung Wermelskirchen, Amt für Jugend, Bildung und Sport, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen einzulegen.

Beitragsfoto © moritz320 (Pixabay)

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