Kontrollieren Sie bitte Ihren Kassenzettel, es kann sich lohnen

Den Kommentar von Lothar Kaiser entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:

Szene an der Kasse eines großen Supermarktes am Rande des Remscheider Südbezirks am Freitag vor einer Woche. Die ältere Kundin beschwert sich bei der Kassiererin : „Die Zwiebeln sollten doch nur die Hälfte von dem kosten, was Sie gerade dafür eingetippt haben!“ Antwort: „Das war unser Angebot von gestern. Die Kolleginnen hatten noch keine Zeit, das Rabattschild abzunehmen!“ – Kundin: „Dann nehmen Sie die Ware bitte zurück!“

Lothar Kaiser © Hans Georg Müller

Keine zehn Sekunden später sind die Tomaten an der Reihe. Hier liegt der eingetippten Preis (2,99 Euro) einen Euro über dem im Regal ausgezeichneten Angebot. Die Erklärung der Kassiererin ist diesmal eine andere: „Das Angebot ist von heute früh. Das haben wir noch nicht ins Kassensystem aufgenommen!“

Merke: Es handelt sich um einen Einkauf um 12 Uhr mittags! Zufall oder heimliche Geschäftspraktik des Discounters? Wie auch immer, die Kundin ist jedenfalls verärgert: „Dann nehmen Sie auch bitte die Tomaten wieder zurück!“ Man merkt ihr an: Das ganz Hin und Her ist ihr sichtlich unangenehm, zumal die Schlange der Wartenden hinter ihr größer geworden ist. Aber einfach stillschweigend den Aufpreis hinnehmen? Geht bei den rasant gestiegenen Lebensmittelpreisen gar nicht!

Dass sich ein vermeintliches Sonderangebot in der Realität, sprich: an der Kasse, doch nicht als Schnäppchen erweist, ist fast jedem Kunden schon passiert. Wer dann glaubte, er könnte das Sonderangebot aus dem Regal für sich beanspruchen und brauche an der Kasse den eingescannten Preis nicht zu akzeptieren, musste allerdings erfahren: Juristisch verbindlich ist der Preis, den ein Produkt direkt trägt. Das Problem: Preisetiketten gibt es kaum noch, der Preis ist im Strichcode versteckt. Und den liest die Kasse aus. Das bestätigte auf Nachfrage die Remscheider Verbraucherberatungsstelle an der Alleestraße: „Der Preis an der Kasse gilt!“ Allerdings können Kunden die teurere Ware ablehnen, wenn sie den höheren Preis nicht bezahlen wollen.

Auf Seiten des Händler muss hinter sich hinter dieser Art von „Preispolitik“ nicht unbedingt böser Wille bzw. das Bemühen um einen stillen Zugewinn verbergen. Aber: „Das kann der Fall sein, wenn immer wieder oder über einen längeren Zeitraum hinweg Differenzen zwischen Preisen auf den Schildern im Regal und denen an der Ware auffallen“, ergab eine Recherche des Waterbölles im Internet. „Wer gezielte Irreführung bemerkt, sollte das beim Ordnungsamt melden.“

Mal angenommen, der Händler bedient sich systematisch falsch angegebener Preisangaben mit immer der gleichen Begründung: Man sei zum Einpflegen des tatsächlichen Rabattpreises ins Datensystem „leider aus personellen Gründen noch nicht gekommen“. Dann würde er von einem gefaketen Sonderangebot bei ausgedünnter Personaldecke gleich doppelt profitieren – durch niedrigere Lohnkosten und den Extraprofit an der Kasse. Deshalb: Kontrollieren Sie bitte Ihren Kassenzettel! Es kann sich lohnen.

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