Ministerin Neubaur: Schnelle Hilfe für Unternehmen mit deutlich gestiegenen Energiekosten
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe mit hohen Energiepreissteigerungen können ab dem 21. März 2023 Unterstützung im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Ziel ist, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzabbau bei stark betroffenen Unternehmen so weit wie möglich zu verhindern.
Dies teilt die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW) mit. Die NRW.BANK übernimmt als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Schon jetzt können sich Unternehmen auf der Seite der NRW.BANK informieren und Detailfragen klären. Im digitalen Antragsverfahren müssen Unternehmen nur unbedingt notwendige Angaben zur rechtssicheren Überprüfung und Erfolgskontrolle machen. Für die Härtefallhilfe stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie rund 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Mit der Härtefallhilfe KMU Energie ergänzt die Landesregierung die Maßnahmen des Bundes an der richtigen Stelle. Gleichzeitig bleiben Anreize zum Energiesparen erhalten – aus ökonomischen und aus ökologischen Gründen. Zwar sind die Energiepreise in den letzten Wochen wieder deutlich gesunken. Gerade deswegen ist es aber wichtig, jetzt den Betrieben unter die Arme zu greifen, die trotz allem unter deutlichen Kostensteigerungen leiden. Wir haben uns dabei bewusst für eine stufenweise Förderung entschieden, um nun schnell mit Stufe eins zu starten und den Mittelstand gezielt zu entlasten. Bei der Ausgestaltung der Stufen zwei und drei werden wir diese Erfahrungen nutzen.“
In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 stellen. In der zweiten Stufe sollen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse aufgestockt werden, wenn sich die Kosten 2023 vervierfacht haben und zudem die Energieintensität besonders hoch ist. Die Länder haben in den Verhandlungen mit dem Bund erreicht, dass das Programm auch Betrieben zugutekommt, die Öl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen. Diese Hilfen werden in Stufe drei näher ausgestaltet. Eine Antragstellung wird in den Stufen zwei und drei zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.
Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Härtefallkommission eingerichtet. Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Verband Freier Berufe.
Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie hier: www.nrwbank.de/haertefallhilfe.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie
Hintergrund Wirtschaftshilfen:
Das Grundkonzept hatte eine Sonder-Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder unter Leitung von Nordrhein-Westfalen Ende vergangenen Jahres beschlossen. Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund liegt seit dem 8. März vor, weshalb nun die Härtefallhilfe KMU Energie an den Start geht.