Petition zur Stärkung von Klimaschutz in den Kommunen

Städte und Gemeinden sind die Orte, an denen Klimaschutz konkret umgesetzt wird. Doch es gibt wichtige Hebel, bei denen der Bund oder die Bundesländer auf der Bremse stehen.

NiedersachsenZero hat eine Petition für den niedersächsischen Landtag auf den Weg gebracht, die Menschen bundesweit unterzeichnen können. Zu den Forderungen gehören unter anderem: mehr Personal, ein langfristiger Finanzierungsplan für die Verwaltung mit einem festen Budget nach Einwohner:innen, sowie Pflichtaufgaben für alle Kommunen, z.B. zur Mobilitätswende.

Ab sofort kann die Petition zur Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes online auf der Internetseite des Landtages mitgezeichnet werden. Bis zum 03.04.2023 benötigen werden mindestens 5.000 Mitzeichnende benötigt, damit der Petitionsausschuss das Anliegen anhört. Der Landtag muss dann öffentlich dazu Stellung nehmen, wie mit den Anliegen unserer Petition umgegangen wird: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=86

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die niedersächsischen Kommunen ausreichend Kompetenzen und (finanzielle) Mittel erhalten, um Klimaschutzmaßnahmen einleiten zu können, die die Kommunen und damit Niedersachsen in die Klimaneutralität führen.

Hier der Petitionstext:

Die Zuständigkeit des Petitionsausschusses des Landtags ist gegeben, da sowohl das niedersächsische Klimagesetz als auch die Verankerung und die Veränderung von kommunalen Pflichtaufgaben in der Kompetenz des Landes Niedersachsen liegen (vgl. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag 2011). Die Umsetzung von Klimaschutz findet zu großen Teilen auf kommunaler Ebene statt. Kommunen müssen als zentrale Akteure mit Vorbildfunktion handlungsfähig gemacht und unterstützt werden. Die Einführung, Verschärfung und Ergänzung von Klimaschutz Pflichtaufgaben sind eine Möglichkeit, Klimaschutz zur Priorität zu machen, da finanzielle Ressourcen im Landeshaushalt dafür bereitgestellt werden müssen (vgl. Huwe et al. 2022). Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24.03.2021 geht zudem hervor, dass der Staat nach Artikel 20a des Grundgesetzes zum Klimaschutz sowie zur Herstellung von Klimaneutralität verpflichtet ist (vgl. Bundesverfassungsgericht 2021). Kommunale Aufgaben zur Umsetzung wurden bisher noch nicht ausreichend konkretisiert und beschlossen. Das liegt in der Verantwortung des Landes Niedersachsen. Die Novellierung des NKlimaG 2022 geht hier in die richtige Richtung und führt die Energieberichterstattung (NKlimaG §17), die Erstellung von Klimaschutzkonzepten für die eigene Verwaltung mit der Pflicht für Landkreise zur Beratung der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinden bzgl. der Inanspruchnahme von Klimaschutzfördermitteln (NKlimaG §18), ein Entsieglungskataster (NKlimaG §19) sowie die kommunale Wärmeplanung (NKlimaG §20) als kommunale Pflichtaufgaben ein. Die hier eingebrachten Pflichtaufgaben greifen aber weder schnell noch umfassend genug. Die (finanziellen und personellen) Mittel sind weitestgehend unzureichend. Zudem fehlen notwendige Umsetzungsmaßnahmen in den entsprechenden Fachgesetzen, die auf die Planungsvorhaben folgen. Wir begrüßen außerdem das Vorhaben der neuen Landesregierung das NKlimaG erneut zu novellieren und wir sehen hier einige Überschneidungen der im Koalitionsvertrag angestrebten Ziele und der Forderungen dieser Petition. Als zivilgesellschaftlicher Akteur stehen wir als Partner für weitere Gespräche zur Verfügung.

Unsere Forderung: Damit Klimaschutz in Kommunen umgesetzt werden kann, fordern wir deshalb die Verschärfung und Erweiterung des NKlimaGs.

(1) Klimaschutz muss als Querschnittsaufgabe verstanden und an alle Akteure der Kommune (Unternehmen, Privatpersonen) adressiert werden. Dazu wird (2) mehr Personal, (3) Standardisierungen zur Unterstützung für Kommunen und ein (4) langfristiger, teils fördermittelunabhängiger Finanzierungsplan benötigt. Außerdem bedarf es weiterer (5) Einzelpflichtaufgaben, beispielsweise zur Mobilitätswende.

(1) Klimaschutz muss als Querschnittsaufgabe verstanden und umgesetzt werden. Klimaschutzkonzepte müssen deshalb, neben der Verwaltung mit dem höchsten Einflussbereich, alle Akteure der Kommune (Unternehmen, Privatpersonen) adressieren. Auch wenn die kommunalpolitischen Einflussmöglichkeiten und Kompetenzen hier begrenzt sind. Verantwortlichkeiten, bestehende Unterstützungs- und Fördermittelmöglichkeiten für verschiedene Akteure müssen transparent dargelegt werden, um das Ziel der Klimaneutralität in Kommunen und im Land Niedersachsen zu erreichen.

(2) Dafür bedarf es ein erweitertes, zentral koordiniertes und ämterübergreifendes Klimaschutz-Team in jeder Kommune. Die Größe des Klimaschutz-Teams sollte nach der Einwohner*innenzahl beschlossen werden. Klimaschutz muss zudem in jedem Ressort verankert werden (vgl. Hüncke et al. 2022). Das betrifft auch die Ausgestaltung aktueller Pflichtaufgaben und Fachgesetze. Hierzu schlagen wir die Einrichtung einer Klimarelevanzprüfung aller Beschlussvorlagen von Verwaltung und Politik vor.

(3) Das Land Niedersachsen kann Kommunen zudem darin unterstützen, indem Standardisierungen in Form von umsetzbaren Sofortmaßnahmenpaketen, Energiedatenbanken für Kommunen zu einer überschlägigen Bisko-THG-Bilanz sowie standardisierte Klima-Aktionspläne nach Größe der Kommune erstellt werden. Standardisierungen sparen Zeit, finanzielle und personelle Mittel und gewährleisten den Fokus auf die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen (vgl. Haupt et al. 2022).

(4) Um Planungssicherheit für Kommunen (Verwaltung, Unternehmen, Privatpersonen) zu ermöglichen, braucht es einen langfristigen (10 Jahre +), fördermittelunabhängigen Finanzierungsplan für die Verwaltung mit einem festen Budget nach Einwohner*innen. Ein konkreter Vorschlag ist hier die Einführung des Klimabudgets des Deutschen Städtetags (vgl. Deutscher Städtetag 2022). Außerdem schlagen wir eine Umschichtung von Geldern vor und die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen. Des Weiteren soll geprüft werden, ob sich angesichts der verheerenden Folgen des Klimawandels und der durch das BVerfG bestätigten staatlichen Pflicht zu Klimaschutz, weitere verfassungsrechtliche Finanzierungsmöglichkeiten ergeben (etwa die Finanzierung von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen nach Art. 109 Abs. 3 S.2 GG). Die N-Bank muss auf die Kreditgebung nach Klimaneutralitätskriterien für Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen ausgerichtet werden. Bestehende Fördermittel (auf EU-, Bundes- und Landesebene) müssen für Unternehmen und Privatpersonen besser sortiert und zugänglich gemacht werden.

(5) Weitere Einzelpflichtaufgaben müssen eingeführt werden.

Unterstützer*innen der Petition: Bundesverband Klimaschutz e.V. (BVKS), Fridays for Future Niedersachsen, GermanZero e.V., Klima-Bündnis e.V.

Mit der neuen Landesregierung soll Klimaschutz Priorität und Kommunen sowie Unternehmen und Privatpersonen bei den Herausforderungen unterstützt werden.Wir möchten den Landtag Niedersachsen darum bitten, die aufgeführten Forderungen und Vorschläge zu überprüfen und das niedersächsische Klimagesetz zu Klimaschutzaufgaben der Kommunen dementsprechend zu verschärfen und erweitern. Dabei bitten wir auch um die Berücksichtigung, dass die Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen langfristig gesehen profitabler ist, als das Zahlen von Klimafolgenkosten (vgl. Krebs und Steitz 2021).

Quellen: Bundesverfassungsgericht (2021). Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/ rs20210324_1bvr265618.html. Zugegriffen am 16.08.2022. Deutscher Städtetag (2022). Kommunalen Klimaschutz klug fördern. https://www.staedtetag.de/publikationen/weitere-publikationen/kommunalen-klimaschutz-klug-foerdern. Zugegriffen am 18.10.2022. Haupt, W./Irmisch, J./Eckersley, P. (2022) Handlunsempfehlungen für eine bessere Klimakoordination in Kommunen. https://leibniz-irs.de/fileadmin/user_upload/IRS_Dialog_Transferpublikationen/2022/IRS_Dialog_7- 2022-Handlungsempfehlungen.pdf. Zugegriffen am 18.08.2022.

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P.S.: „Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe“ – klingt sehr trocken? Es geht darum, auch deine Stadt oder Gemeinde für die Zukunft zur gestalten! Mehr dazu im Blog.

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