Bürger dürfen Falschparker für Anzeigen fotografieren

Fotos von Falschparkern zu schießen und an die Polizei zu schicken, ist rechtens. Das hat jetzt ein Gericht geurteilt, wie heise.de berichtet. Das geht aus zwei Urteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach (Bayern) hervor, das zwei Männern Recht gab, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert hatten.

Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteil

Die Deutsche Umwelthilfe, die einen der beiden Kläger im Rahmen eines Musterverfahrens unterstützt, begrüßte das Urteil. “Falschparken ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet Menschen, die mit Fahrrad, Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen unterwegs sind”, kommentierte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. “Die Behörden sollten nicht gegen zivilgesellschaftliches Engagement vorgehen, sondern konsequent Maßnahmen gegen zugeparkte Fuß- und Radwege, Falschparken vor abgesenkten Bordsteinen oder in Kreuzungsbereichen ergreifen. Und das nicht nur in Bayern, sondern bundesweit.”

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

  1. Und da braucht jetzt keiner ankommen mit „Denunzianten“ oder „Blockwarten“. Sich für das Zusammenleben einzusetzen ist sozial. Hier wird der Rechtsstaat unterstützt und kein Regime.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.