Grundsteuerbescheide: Bitte Adresswechsel melden

Jetzt heißt es schnell sein: Damit die Grundsteuerbescheide für 2023 an die richtigen Adressen versendet werden, bittet die Stadt Wermelskirchen darum, dass Adresswechsel bis spätestens Freitag, 9. Dezember 2022, gemeldet werden. 

Da es in jedem Jahr eine hohe Anzahl von Rückläufern aufgrund falscher Adressen gibt, bittet die Stadt darum, Adressänderungen nach einem Umzug schriftlich zu melden. Das ist per Mail an steuer@wermelskirchen.de oder per Post an Stadt Wermelskirchen, Kämmerei, Abgabenerhebung, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen möglich.

Änderungsmitteilungen, die bis Freitag, 9. Dezember 2022 eingehen, können bei der Versendung der Jahresbescheide im Januar 2023 unmittelbar berücksichtigt werden. Ein Abgleich mit den Einwohnermeldedaten des Bürgerbüros oder sonstigen Ämtern ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Hintergrund: Mehr als 17.000 Abgabenbescheide versendet die Abgabenerhebung der Stadt Wermelskirchen im Januar 2023 an die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Wohnungen im Stadtgebiet. Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt Grundsteuern und sonstige Abgaben fest. Zudem werden die Jahresbescheide für das Jahr 2023 für Gewerbesteuer und Hundesteuer versendet.

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