Anspruch auf Übernahme von Neben- und Heizkosten

Die Pressemitteilung der Fraktion der Linken im Remscheider Stadtrat entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:

Steigende Lebenshaltungskosten und besonders die explodierenden Energiekosten bringen viele Remscheiderinnen und Remscheider in existenzielle finanzielle Notlage.

„Was viele Menschen aber nicht wissen: Auch Menschen, die keine Transferleistungen beziehen, also keine Leistungen des Jobcenters bekommen, aber nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben Anspruch auf Übernahme der Neben- und Heizkostennachzahlung“, so Brigitte Neff-Wetzel, Fraktionsvorsitzende der Fraktion der Linken. „Sie müssen in dem Monat, in dem die Nachzahlung fällig ist, einen Antrag nach SGB II oder SGB XII beim Jobcenter bzw. Sozialamt stellen. Dabei ist es egal, dass die Kosten entstanden sind, als kein Anspruch auf Transferleistungen bestand. Diese Leistung können im Übrigen auch Rentnerinnen und Rentner einfordern.“

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  1. Es ist zudem zu empfehlen, die Vorauszahlungen vorher nicht zu erhöhen. Aber Vorsicht! Nicht den richtigen Zeitpunkt für den Antrag verpassen.

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