Wahlaufruf zur Landtagswahl

Etwa 13 Millionen Wahlberechtigte sind in NRW dazu aufgerufen, am Sonntag, 15. Mai wählen zu gehen. Und dieses Recht sollte auch genutzt werden: „Jede Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger“, sagt Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. „Nehmen Sie Ihr demokratisches Mitwirkungsrecht wahr. Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer in den neuen Landtag einzieht.“

In Wermelskirchen sind 26.941 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Davon haben 7.600 Briefwahlunterlagen angefordert. 

Wer wählen geht, benötigt die Wahlbenachrichtigung und für mögliche Nachfragen den Personalausweis oder Reisepass. Keine Sorge: Wer die Wahlbenachrichtigung zu Hause vergessen oder verloren hat, kann bei Vorlage von Personalausweis oder Pass dennoch in seinem Wahllokal wählen. Die genaue Adresse des zugewiesenen Wahlraums befindet sich in der Wahlbenachrichtigung.

Die Wahlräume sind am Sonntag, 15. Mai, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Anschließend findet dort die Auszählung der Stimmen statt. Auch die Auszählung ist öffentlich. Im Wahlraum erhalten die Wählerinnen und Wähler einen etwa 69 cm langen und 21 cm breiten Stimmzettel. Darauf können zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben werden:

Die Erststimme in der linken, schwarz gedruckten Spalte des Stimmzettels ist für den Gewinn des Direktmandates im Wahlkreis. Mit der Zweitstimme in der rechten, blauen Spalte des Stimmzettels können sich die Wählerinnen und Wähler auf eine der 29 Landeslisten der Parteien festlegen. Sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte können ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Stimmzettelschablone und akustischer Unterstützung abgeben. Damit sie ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und ihn richtig in die Seite 3 / 3 Schablone einlegen können, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten.

Übrigens: Wer nachweislich am Wahlsonntag erkrankt und nicht zum Wahlbüro kommen kann, kann den Antrag für die Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15 Uhr stellen. Voraussetzung ist ein entsprechendes ärztliches Attest oder die Corona-Positiv-Testung einer offiziellen Teststelle.

Beitragsfoto (c) Pixabay

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