Schablone und akustische Hilfen ermöglichen blinden oder sehbehinderten Menschen die Teilnahme an der Wahl

Rheinisch-Bergischer Kreis | Wie geben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen? Wahlschablonen und akustische Informationen helfen dabei, geheim zu wählen.

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können die Wahlhilfe telefonisch unter 02159 96550 bei der Landesgeschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) anfordern. Für Menschen mit Sehverlust ist die Wahlhilfe kostenlos. Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig bestellen, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.

So funktioniert die Wahlschablone

Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten.

Aber woher wissen sie, welche Kandidatinnen und Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen? Zur Landtagswahl am 15. Mai in Nordrhein-Westfalen wird diese Information wieder akustisch zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und sind auch im Internet abrufbar. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende unter der Rufnummer 0800 00096710 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.

Organisiert werden der telefonische Ansagedienst sowie die Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen. 

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf der Webseite des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V. unter www.bsvw.org/wahlen.

Beitragsfoto: Wahlschablonen helfen blinden und sehbehinderten Menschen dabei, geheim zu wählen (c) BSVNRW

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