Corona: Neue Regeln für Bescheinigungen für Genesene und für Quarantäne

Den Beitrag entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Bürgerportal Bergisch Gladbach:

Angesicht der stark steigenden Infektionszahlen muss die Kreisverwaltung ihre Verfahren weiter vereinfachen. Zwei neue Regelungen betreffen die Bescheinigungen für den Arbeitgeber sowie zum Genesenen-Status.

Je mehr Infizierte, je mehr Personen in Quarantäne, desto mehr einzelne Fälle muss das Lagezentrum des Gesundheitsamtes jeden Tag bewältigen. Daher werden so viele Prozesse wie möglich automatisiert und vereinfacht. Das gilt ab sofort auch für zwei routinemäßig ausgestellte Bescheinigungen, teilt die Kreisverwaltung mit.

Nach einer Corona-Infektion gilt man laut aktueller Corona-Schutzverordnung jetzt nur noch drei Monate lang als genesen – und damit in der Regel den Geimpften gleichgestellt. Dafür stellt der Kreis eine Genesenenbescheinigung aus, die automatisch per Post verschickt wird.

Anders als bislang enthält diese Bescheinigung keine Angabe über die Quarantänezeit mehr, sondern nur noch das Datum des ersten positiven PCR-Tests. Die Bescheinigung gilt für den Zeitraum von Tag 28 bis Tag 90 nach dem Testdatum.

Wer als enger Kontakt einer infizierten Person im gleichen Haushalt in Quarantäne muss erhält ab sofort keine Quarantänebescheinigung mehr vom Kreis. Als Nachweis für den Arbeitgeber reiche nun der positive Testnachweis der/des Infizierten sowie ein Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes, teilt die Kreisverwaltung mit.

Beitragsfoto: Manche Corona-Regeln sind simpel, andere sehr kompliziert. Wir halten Sie auf dem Laufenden © Bürgerportal Bergisch Gladbach

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