Update: Ärger am Bussardweg

Julia Borner hat dem Wermelskirchener Generalanzeiger einen Leserbrief geschrieben, den Sie auch dem Forum Wermelskirchen zugänglich gemacht hat. Als Mutter eines Kindes in der Kindertagesstätte Bussardweg macht sie ihrem Ärger darüber Luft, daß die Eltern von der Stadt keine genauen Auskünfte erhalten und in der Verwaltung kein Verantwortlicher erreichbar ist. (Die Redaktion)

Sehr geehrte Redaktion,

Ich muss mich heute an Sie wenden, weil ich mir sonst nicht mehr zu helfen weiß.

Meine Tochter Luise geht in die Kindertagesstätte Bussardweg, welche seit Dienstag wegen positiver Pooltests geschlossen ist. Wir haben nach wie vor keine klare Aussage der Stadt bzw. vom Gesundheitsamt, wie wir uns verhalten sollen. Am Dienstag hieß es, man müsse sich beraten, ob die Einrichtung am Mittwoch, gegebenenfalls Donnerstag wieder öffnet. 

Über WhatsApp kamen jetzt Infos von Müttern, dass die Einrichtung laut Stadt auch am morgigen Freitag geschlossen bleiben wird. Viele berufstätige Eltern warten verzweifelt auf eine Bescheinigung der Stadt für ihre Arbeitgeber. 

Wir befinden uns im dritten Jahr der Pandemie. Es kann doch nicht sein, dass die Stadt so unvorbereitet ist. In anderen Kitas gibt es klare Ansagen. Ab drei positiven Fällen bleibt die betroffene Gruppe zu. Warum ist das so schwierig in städtischen Einrichtungen?

Zudem gibt es die Information, daß die Leitung der Kita, die die Teströhrchen von den Eltern in Empfang genommen hat, ebenfalls positiv getestet sein soll.

Gerne würde ich mit ihnen über diesen Vorfall persönlich sprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Borner

Ein Gespräch mit dem Jugendamt der Stadt ergab, daß die Kita Bussardweg bis Mittwoch der kommenden Woche geschlossen bleiben muß. Am Dienstag wird in der Verwaltung erneut geprüft werden, ob und wenn ja, wann die Kita geöffnet oder ob sie noch länger geschlossen bleiben muß. Die Kinder der Eisbärengruppe dürfen auf Anordnung des Gesundheitsamtes sogar erst nach dem 27. Januar wieder zurück in die Kita. Die Verwaltung informiert die betroffenen Eltern noch heute schriftlich über die Anordnung des Gesundheitsamtes und das weitere Procedere. (Die Redaktion)

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