Neuwahl des Beirats für Menschen mit Behinderung

Wermelskirchen | Seit 2006 wird in Wermelskirchen auf der Grundlage des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleich-stellungsgesetz NRW – BGG NRW) ein Beirat für Menschen mit Behinderung (BMB) gewählt. Dieses gewählte, beratende Gremium trägt zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderung bei, indem es gegenüber dem Stadtrat, der Stadtverwaltung und öffentlichen Institutionen die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertritt und wahrnimmt.

Nach fünf Jahren Amtszeit muss nun ein neuer Beirat für Menschen mit Behinderung gewählt werden. Selbsthilfegruppen, Vereine, Initiativen, Beratungs- und Betreuungsverbände für Menschen mit Behinderung, die ihr Angebot in Wermelskirchen vorhalten, sind aufgerufen, bis Donnerstag, 23. Dezember 2021, je eine Vertreterin oder einen Vertreter zu benennen.

In der konstituierenden Sitzung am 22. Februar 2022 werden dann aus dem Kreis der Bewerber und Bewerberinnen bis zu elf stimmberechtigte Mitglieder gewählt.

Vorschläge für eine Kandidatur können ab sofort der städtischen Inklusionsbeauftragten Christiane Beyer, per E-Mail an c.beyer@wermelskirchen.de oder unter Telefon: 02196 /710-543 formlos eingereicht werden.

Für den Beirat für Menschen mit Behinderungen können sich übrigens auch fachkundige Einzelpersonen, die durch berufliches oder ehrenamtliches Engagement mit der Betreuung von Menschen mit Behinderung befasst sind oder über einen besonderen Sachverstand für die Belange von Menschen mit Behinderung verfügen bewerben. Auch Einzelpersonen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und selbst eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent haben, können sich bewerben. Für eine Kandidatur aufstellen lassen können sich auch Einzelpersonen, die im häuslichem Umfeld eine Person mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent betreuen. Voraussetzung ist bei allen Personen, dass sie ihren Wohnsitz in Wermelskirchen haben.

Ziel des Beirats ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen bzw. zu verhindern, um eine gleichberechtigte und selbst bestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und die in der UN-Konvention festgelegte Inklusion umzusetzen. Das soll in erster Linie durch Mitwirkung an den kommunalen Willensbildungsprozessen und einer Sensibilisierung des öffentlichen Bewusstseins für die Probleme der Menschen mit Behinderung verwirklicht werden.

Beitragsfoto: Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Beirat für Menschen mit Behinderung können sich jetzt melden © Pixabay

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